Um die Modernisierung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zu ermöglichen und aktuellen Herausforderungen gerecht werden zu können, hat der 83. Bayerische Ärztinnen- und Ärztetag 2024 in Lindau zum ersten Mal seit 2014 eine Anpassung der Kammerbeiträge beschlossen – von 0,38 Prozent auf 0,46 Prozent. Darüber hinaus werden nun erstmals auch die Rentnerinnen und Rentner veranlagt.
Sie haben Fragen zur neuen Beitragsordnung oder möchten sich über die Hintergründe der Beitragsanpassung informieren? Auf dieser Seite finden Sie unsere Antworten auf häufige Fragen zur Beitragsanpassung sowie Kontaktmöglichkeiten und können die neue Beitragsordnung sowie Hintergrundartikel aus dem Bayerischen Ärzteblatt einsehen.
Neue Beitragsordnung der BLÄK
Die am 1. Januar 2025 in Kraft getretene neue Beitragsordnung der BLÄK ist unter dem folgenden Link zu finden.
Antworten auf häufige Fragen zur neuen Beitragsordnung (FAQ)
Sie haben Fragen zur neuen Beitragsordnung? Eventuell werden diese bereits in unserer offiziellen FAQ beantwortet. Die FAQ können unter dem folgenden Link eingesehen oder heruntergeladen werden.
Sie haben weitere Fragen zur neuen Beitragsordnung?
Sie haben Fragen zur neuen Beitragsordnung, welche nicht durch unsere FAQ beantwortet werden? Dann können Sie sich per E-Mail an beitrag@blaek.de oder telefonisch (Telefonnummer: 089 4147–111) an uns wenden. Telefonische Erreichbarkeit ist Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr sichergestellt.
Artikel des Bayerischen Ärzteblatts zur neuen Beitragsordnung
Im Bayerischen Ärzteblatt, dem offiziellen Mitgliedermagazin der Ärztinnen und Ärzte in Bayern, wurden zahlreiche erläuternde Artikel zu den Hintergründen der neuen Beitragsordnung veröffentlicht. Diese finden Sie unter den Links am Ende dieser Seite.
Sie haben Fragen rund um die Approbation?
Dann können Sie sich an die zuständige Regierungsbehörde in Bayern wenden. Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.