Informationen zur neuen Beitragsordnung

  • Auf dieser Seite sind aktuelle Informationen zur neuen Beitragsordnung und Antworten auf häufige Fragen eingestellt

Um die Moder­ni­sie­rung der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) zu ermög­li­chen und aktu­el­len Heraus­for­de­run­gen gerecht werden zu können, hat der 83. Baye­ri­sche Ärztin­nen- und Ärzte­tag 2024 in Lindau zum ersten Mal seit 2014 eine Anpas­sung der Kammer­bei­träge beschlos­sen – von 0,38 Prozent auf 0,46 Prozent. Darüber hinaus werden nun erst­mals auch die Rent­ne­rin­nen und Rent­ner veran­lagt.

Sie haben Fragen zur neuen Beitrags­ord­nung oder möch­ten sich über die Hinter­gründe der Beitrags­an­pas­sung infor­mie­ren? Auf dieser Seite finden Sie unsere Antwor­ten auf häufige Fragen zur Beitrags­an­pas­sung sowie Kontakt­mög­lich­kei­ten und können die neue Beitrags­ord­nung sowie Hinter­grund­ar­ti­kel aus dem Baye­ri­schen Ärzte­blatt einse­hen.

Neue Beitrags­ord­nung der BLÄK

Die am 1. Januar 2025 in Kraft getre­tene neue Beitrags­ord­nung der BLÄK ist unter dem folgen­den Link zu finden.

Link zur neuen Beitrags­ord­nung

Antwor­ten auf häufige Fragen zur neuen Beitrags­ord­nung (FAQ)

Sie haben Fragen zur neuen Beitrags­ord­nung? Even­tu­ell werden diese bereits in unse­rer offi­zi­el­len FAQ beant­wor­tet. Die FAQ können unter dem folgen­den Link einge­se­hen oder herun­ter­ge­la­den werden.

Zu den FAQs

Sie haben weitere Fragen zur neuen Beitrags­ord­nung?

Sie haben Fragen zur neuen Beitrags­ord­nung, welche nicht durch unsere FAQ beant­wor­tet werden? Dann können Sie sich per E-Mail an beitrag@blaek.de oder tele­fo­nisch (Tele­fon­num­mer: 089 4147–111) an uns wenden. Tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit ist Montag bis Donners­tag von 9 Uhr bis 15:30 Uhr und Frei­tag von 9 Uhr bis 12 Uhr sicher­ge­stellt.

Arti­kel des Baye­ri­schen Ärzte­blatts zur neuen Beitrags­ord­nung

Im Baye­ri­schen Ärzte­blatt, dem offi­zi­el­len Mitglie­der­ma­ga­zin der Ärztin­nen und Ärzte in Bayern, wurden zahl­rei­che erläu­ternde Arti­kel zu den Hinter­grün­den der neuen Beitrags­ord­nung veröf­fent­licht. Diese finden Sie unter den Links am Ende dieser Seite.

Sie haben Fragen rund um die Appro­ba­tion?

Dann können Sie sich an die zustän­dige Regie­rungs­be­hörde in Bayern wenden. Die Regie­rung von Ober­bay­ern ist zustän­dig für die Regie­rungs­be­zirke Ober­bay­ern, Nieder­bay­ern, Ober­pfalz und Schwa­ben; die Regie­rung von Unter­fran­ken ist zustän­dig für die Regie­rungs­be­zirke Ober-, Mittel- und Unter­fran­ken.

Regie­rung Ober­bay­ern

Regie­rung Unter­fran­ken

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