Tumornachsorgekalender

  • Der Nachsorgekalender unterstützt die Information von Patientinnen und Patienten über das Bayerische Krebsregister und dient vorwiegend der Aufzeichnung längerfristiger Untersuchungstermine.
loewe-faq

Infor­ma­ti­o­nen zum „Baye­ri­schen Krebs­re­gis­ter“

Das Gesetz über das bevöl­ke­rungs­be­zo­gene Krebs­re­gis­ter in Bayern (BayKRG) vom 25. Juli 2000 mit dem grund­sätz­li­chen Ziel, die Bekämp­fung von Krebs­er­kran­kun­gen wirk­sam zu verbes­sern, wurde am 27.03.2017 durch das neue Krebs­re­gis­ter­ge­setz (BayKRegG) abge­löst. Damit wird nun das vom Bundes­ge­setz­ge­ber erlas­sene Krebs­früh­er­ken­nungs- und -regis­ter­ge­setz (KFRG) vom April 2013 in Landes­recht umge­setzt.

Das zentrale klinisch-epide­mi­o­lo­gi­sche Baye­ri­sche Krebs­re­gis­ter wird am Baye­ri­schen Landes­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) geführt.
Es greift auf die in Bayern seit langem beste­hen­den bewähr­ten Struk­tu­ren zurück:
Die bishe­ri­gen Klini­schen Krebs­re­gis­ter an den Tumor­zen­tren in Augs­burg, Bayreuth, Erlan­gen, München, Regens­burg und Würz­burg werden nun als Regi­o­na­l­zen­tren des LGL weiter­ge­führt und blei­ben damit die gewohn­ten Ansprech­part­ner für die Region. Insbe­son­dere wird nun die klini­sche Krebs­re­gis­trie­rung flächen­de­ckend ausge­baut und soll so eine landes­weite Quali­täts­si­che­rung der Versor­gung von Kreb­spa­ti­en­ten ermög­li­chen.

Die behan­deln­den Ärztin­nen und Ärzte melden die im Gesetz vorge­ge­be­nen Daten über Tumo­r­er­kran­kun­gen wie bisher an das zustän­dige Regi­o­na­l­zen­trum.
Dort werden mit Bezug zu Namen und persön­li­chen Anga­ben wich­tige Befunde und durch­ge­führte Behand­lun­gen von Krebs­er­kran­kun­gen sowie der Krank­heits­ver­lauf in die Daten­bank des Baye­ri­schen Krebs­re­gis­ters einge­pflegt.
Iden­ti­täts­da­ten und medi­zi­ni­sche Daten werden getrennt gespei­chert und dürfen in den Regi­o­na­l­zen­tren nur zeit­lich begrenzt für Aufga­ben der Daten­pflege und Rück­mel­dung der Daten an die behan­deln­den Ärzte wieder zusam­men­ge­führt werden. Ledig­lich die unab­hän­gige Vertrau­ens­stelle darf daue­r­haft Iden­ti­täts­da­ten kennen und spei­chern.
Der Zentral­stelle für Krebs­früh­er­ken­nung und Krebs­re­gis­trie­rung (ZKFR) am LGL stehen für landes­weite Auswer­tun­gen, für die Bericht­er­stat­tung an das Robert Koch-Insti­tut, den Gemein­sa­men Bundes­aus­schuss sowie für die Versor­gungs- und Kreb­s­ur­sa­chen­for­schung ausschließ­lich pseud­ony­mi­sierte Daten zur Verfü­gung, aus denen Iden­ti­täts­da­ten nicht mehr erkenn­bar sind.

Hinweise für Ärztin­nen und Ärzte

Die/der primä­r­be­han­delnde Ärztin/Arzt im Kran­ken­haus oder in der Praxis sollte einen Tumor­nach­sor­ge­ka­len­der mit Eintra­gun­gen über Befunde und Behand­lun­gen ausstel­len.
Dieser Nach­sor­ge­ka­len­der dient vorwie­gend der Aufzeich­nung länger­fris­ti­ger Unter­su­chungs­ter­mine.

Der Nach­sor­ge­ka­len­der unter­stützt die Infor­ma­tion der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten über das Baye­ri­sche Krebs­re­gis­ter, muss aber durch eine weiter­ge­hende Infor­ma­tion – etwa das Infor­ma­ti­ons­falt­blatt für Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten – ergänzt werden, um die daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen zur Infor­ma­ti­ons­pflicht zu erfül­len. Dieses Falt­blatt kann in der benö­tig­ten Stück­zahl beim Baye­ri­schen Krebs­re­gis­ter ange­for­dert werden (Tel. 09131 6808–2922 oder zkfr@lgl.bayern.de.
Aufgrund des am 1. April 2017 in Kraft getre­te­nen BayKRegG besteht seit diesem Zeit­punkt eine Melde­pflicht für bösar­tige Neubil­dun­gen und deren Früh­sta­dien, für bestimmte Neubil­dun­gen unsi­che­ren oder unbe­kann­ten Verhal­tens sowie für gutar­tige Neubil­dun­gen des zentra­len Nerven­sys­tems. Die Daten über die von der medi­zi­ni­schen Einrich­tung gestellte Diagnose, die durch­ge­führte Primär- und Rezi­div­be­hand­lung sowie Ände­run­gen im Krank­heits­ver­lauf werden an die zustän­di­gen Regi­o­na­l­zen­tren, die aus den klini­schen Krebs­re­gis­tern an den Tumor­zen­tren hervor­ge­gan­gen sind, gemel­det.
Erkran­kungs­in­for­ma­ti­o­nen, die eine Ärztin/ein Arzt nur nach­richt­lich erhält, sind nicht melde­pflich­tig.

Betrof­fene Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sind durch die verant­wort­lich behan­delnde Einrich­tung bei erst­ma­li­ger Meldung an das Krebs­re­gis­ter über die Meldung und ihr Wider­spruchs­recht zu infor­mie­ren. Pati­en­ten können der daue­r­haf­ten Spei­che­rung ihrer Iden­ti­täts­da­ten wider­spre­chen. Die Meldung muss auch im Fall eines Wider­spruchs an das Regi­o­na­l­zen­trum über­mit­telt werden. Die Löschung der Iden­ti­täts­da­ten erfolgt erst dort. Alle an Diagnose, Thera­pie und Nach­sorge betei­lig­ten Einrich­tun­gen haben das Recht auf einen behand­lungs­be­zo­ge­nen Date­n­a­b­ruf der gespei­cher­ten Infor­ma­ti­o­nen aus dem Krebs­re­gis­ter.

Der Pati­en­tin/dem Pati­en­ten ist mit dem Baye­ri­schen Nach­sor­ge­ka­len­der das Infor­ma­ti­ons­falt­blatt des Baye­ri­schen Krebs­re­gis­ters zu über­ge­ben. Notie­ren Sie die Nach­sor­ge­ka­len­der-Nummer in Ihren Unter­la­gen und in der Meldung an das Krebs­re­gis­ter. So können Sie fest­hal­ten, dass Sie der Infor­ma­ti­ons­pflicht nach­ge­kom­men sind.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen und die Kontakt­adres­sen aller Regi­o­na­l­zen­tren finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zustän­dige Regi­o­na­l­zen­trum oder an die Koor­di­nie­rungs­stelle des Baye­ri­schen Krebs­re­gis­ters in Nürn­berg, Tel. Nr. 09131 6808–2926, Krebs­re­gis­ter-Koor­di­nie­rungs­stel­le@lgl.bayern.de

Nachsorgekalender

Nachsorgekalender

Die Nach­sor­ge­ka­len­der können Sie bestel­len über: tumor­nach­sor­ge­ka­len­der@blaek.de

Vielleicht ebenfalls interessant:

Wegweiser

loewe-wegweiser

Arztsuche

loewe-faq-2

Prävention

rezept
icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-instagram icon-up