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Anmeldung einer Fortbildungsveranstaltung
Anbieter ärztlicher Fortbildungen können Fortbildungspunkte für ihre Veranstaltungen webbasiert beantragen. Hier finden Sie Informationen zum Verfahren sowie zum Elektronischen Informationsverteiler (EIV) und den wichtigsten Punkten, die Veranstalter dabei beachten sollten.
Anmelden einer Veranstaltung
Mehr Informationen zu Anerkennungskriterien wie z.B. Angaben zur wissenschaftlichen Leitung, Veranstaltungsdatum und-Ort, -Veranstaltungsprogramm mit bindenden Beginn- und Endzeiten sowie Pausenzeiten der Veranstaltung und gegebenenfalls finanzielle Förderung Dritter mit Angabe der Fördersumme und Verwendungszweck sind in der aktuellen Fortbildungsordnung aufgeführt.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung einer Veranstaltung:
Alle Ihre Angaben in den von Ihnen ausgefüllten Feldern werden ohne Korrektur übernommen, d.h. die Eingaben bei Thema, Fachgebiet, wissenschaftliche Leitung etc. müssen korrekt sein, da auch Teilnahmebescheinigung / Veröffentlichungstext im Internet aus diesen Angaben generiert werden.
Die Bayerische Landesärztekammer übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, für die Angaben haftet der Anbieter der Fortbildung.
MeineBLÄK: Anmelden einer Veranstaltung
Im meineBLÄK Portal können Sie Ihre Veranstaltung anmelden.
Auf dieser Seite
Ihr Ansprechpartner
Verwandte Themen
Einheitliches Verfahren zur Elektronischen Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkten
Fragen und Antworten zur Anmeldung einer Veranstaltung
Anmeldefrist
Welche Fristen sind bei der webbasierten Anmeldung einer Veranstaltung zu beachten?
Aktuell können Veranstaltungen bis zu 12 Monate im Voraus angemeldet werden.
Die Anmeldung einer Veranstaltung muss spätestens zehn Werktage (Montag bis Samstag) vor Beginn der Veranstaltung webbasiert bei der Kammer erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Anmeldung nicht mitzählt.t.
Wie melde ich eine Veranstaltung zur Fortbildungspunkte-Zuerkennung in Bayern an?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich webbasiert über die Homepage der Bayerischen Landesärztekammer.
Anmeldung einer Fortbildungsveranstaltung
Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
Für welche Veranstaltungen ist eine webbasierte Zuerkennung von Fortbildungspunkten möglich?
- Für Veranstaltungen mit fachlich-medizinischen Themen, einschließlich ärztlicher Qualitätssicherung, sowie für Themen, die die Grundvoraussetzungen der ärztlichen Berufsausübung betreffen.
- Die Zuerkennung von Fortbildungspunkten für Veranstaltungen erfolgt ausschließlich, wenn diese sich – entsprechend angekündigt – an Ärzte sowie ärztlich geleitete Teams richten.
- Für Veranstaltungen, für die eine wissenschaftliche Leitung als wissenschaftlich Verantwortlicher bestellt und bei der Veranstaltung anwesend ist.
Welche Fortbildungskategorien gibt es?
Es gibt folgende Fortbildungskategorien:
- Kategorie A: Frontalvorträge mit nachfolgender Diskussion
- Kategorie B: Kongresse im In- und Ausland
- Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers
- Kategorie D: Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version
- Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
- Kategorie G: Hospitationen
- Kategorie H: Curricular vermittelte Inhalte, zum Beispiel in Form von curricularen Fortbildungsmaßnahmen, Inhalte von Weiterbildungskursen, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Inhalte von Zusatzstudiengängen
- Kategorie I: Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme
- Kategorie K: Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahme
- Kategorie L: Zusatzstudiengänge
Wer darf die wissenschaftliche Leitung übernehmen und welche Aufgaben hat die wissenschaftliche Leitung?
Die Veranstaltung muss von einem Arzt geleitet werden.
Die wissenschaftliche Leitung muss bei der Fortbildungsmaßnahme anwesend sein und trägt die wissenschaftliche Verantwortung.
Ausgenommen hiervon sind Strahlenschutz-Kurse (Strahlenschutz-Verordnung – StrlSchV). Hier sind Physiker und Medizinphysiker zulässig.
Welche Informationen müssen in einem Veranstaltungsprogramm ersichtlich sein?
Aus einem Veranstaltungsprogramm sollen folgende Inhalte zu erkennen sein:
- Einzelne Fortbildungsinhalte
- Veranstaltungsdatum
- Bindende Beginn- und Endzeiten sowie Pausenzeiten der Veranstaltung
- Veranstaltungsort
- Wissenschaftliche Leitung
- Der Anbieter der Veranstaltung
- Zutreffendenfalls finanzielle Förderung Dritter mit Angabe der Fördersumme mit Verwendungszweck
Die webbasiete Anmeldung einer Veranstaltung auf unserer Homepage ersetzt kein separates Veranstaltungsprogramm und muss zwingend im Antrag hochgeladen werden.
Was ist ein/e Interessenskonflikt/-kollision ?
Ein Interessenskonflikt liegt vor, wenn wirtschaftliche Beziehungen der wissenschaftlichen Kursleitung, des Anbieters oder auch der Mitwirkenden zu Unternehmen und deren Produkten/Verfahren bestehen, die an der Veranstaltung beteiligt sind.
Aus den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung (2015):
Interessenskonflikte sind definiert als Gegebenheiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst werden.
Unter primärem Interesse werden das Wohlergehen der Patienten und eine Weiterentwicklung des medizinischen Wissens verstanden. Sekundäre Interessen können materieller, sozialer und intellektueller Natur sein.
Die Bayerische Landesärztekammer bittet gemäß der Fortbildungsordnung (in Kraft seit 1. September 2025) im § 5 Abs. 8 um Offenlegung möglicher Interessenskonflikte.
Des Weiteren bitten wir Sie, im Antrag auf Fortbildungspunktezuerkennung sowie bei Ihrer Veranstaltung eventuelle Interessenskonflikte bekannt zu geben.
Zu Investor: z.B. Aktienanteile an Produkt und/oder Unternehmen, die an der Veranstaltung beteiligt sind.
Zu Produkt: z.B. Referent/Tutor war/ist an Produktentwicklung (rückwirkend bis zu 5 Jahren vor Veranstaltungstermin) oder Produktvermarktung involviert.
Zu Berater: z.B. beratend tätig zur Produkt/Unternehmen (rückwirkend bis zu 5 Jahren vor Veranstaltungstermin)
Elektronischer Informationsverteiler (EIV)
Was hat der Anbieter nach der Veranstaltung zu beachten?
Der Anbieter kann die elektronische Übermittlung der zuerkannten Fortbildungspunkte auf die Punktekonten der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) durchführen.
Dies sollte möglichst zeitnah erfolgen, eine Frist ist hierfür nicht einzuhalten. Allerdings können Änderungen nur bis zu sieben Tage nach der Erstmeldung vorgenommen werden.
Die Teilnehmerliste und Evaluationsbögen bleiben beim Veranstalter.
Folgende Unterlagen muss der Anbieter gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach Veranstaltungsdatum aufbewahren:
- Teilnehmerliste
- Finales Veranstaltungsprogramm
- ggf. Lernerfolgskontrolle (LEK)
- Evaluation der Veranstaltung
Was ist der Elektronische Informationsverteiler (EIV)?
Der EIV ist ein elektronisches Verfahren der Bundesärztekammer, das dafür sorgt, dass die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, zeitnah am Ende der Veranstaltung auf elektronischem Wege an die zuständige Ärztekammer übermittelt werden.
Die Registrierung der Teilnehmer wird dabei vom Fortbildungsanbieter vorgenommen.
Facherwerb NiSV
Welche Voraussetzungen gibt es um den Facherwerb gemäß NiSV zu erlangen?
Je nach Art der Anwendung und Ihren Vorerfahrungen sind Fortbildungen im Umfang von bis zu 52 oder 92 Unterrichtseinheiten (UE) erforderlich, die bei verschiedenen Anbietern besucht werden können. Sollten Sie im Rahmen Ihrer ärztlichen Weiterbildung bereits bestimmte im Curriculum aufgeführte Kompetenzen erworben haben, ist eine doppelte Absolvierung dieser Module nicht notwendig.
Die Prüfung des Facherwerbs gemäß NiSV erfolgt in Bayern individuell durch die Gewerbeaufsichtsämter und richtet sich nach den Vorgaben der Bundesärztekammer. Im Falle einer Prüfung müssen Sie die Inhalte des vorgegebenen Curriculums in einem vergleichbaren zeitlichen Umfang nachweisen können. Eine Liste der jeweils zuständigen Stellen in den Bundesländern finden Sie unter folgendem Link:
bmuv.de
Da die Voraussetzungen individuell je nach Art der Anwendungen und Vorerfahrungen variieren, kann die Bayerische Landesärztekammer im Vorfeld nicht garantieren, dass durch eine Fortbildung der Facherwerb gemäß § 5 NiSV erreicht wird, selbst wenn die Veranstaltung mit CME-Punkten versehen ist. Die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung durch eine Landesärztekammer erfolgt auf Basis der jeweiligen Fortbildungsordnung und nicht im Hinblick auf § 5 NiSV.
Insofern müssen Sie anhand des Curriculums überprüfen, welche Inhalte Ihnen noch fehlen und diese durch entsprechende Fortbildungen abdecken. Die Fortbildungen können auch bei verschiedenen Anbietern abgehalten werden. Anbieter, die Fortbildungen zum Erwerb der Fachkunde anbieten, müssen sich ebenfalls zeitlich und inhaltlich an dem Curriculum der BÄK orientieren.
Aus Gründen der Neutralität und des fairen Wettbewerbs können wir leider keine spezifischen Empfehlungen aussprechen.
Fortbildungsanerkennung
Was geschieht nach der Anmeldung einer Veranstaltung?
Der Antragsteller erhält eine automatisch generierte E-Mail (Remail). Diese sollte innerhalb von 24 h nach der Anmeldung eingehen und gilt als Eingangsbestätigung.
Nach Bearbeitung und Freigabe der Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer, erhält der Anbieter eine weitere E-Mail mit Bestätigung der zuerkannten Punktezahl, Teilnehmerliste, Teilnahmebescheinigung, Passwort für EIV und weitere Hinweise.
Was ist eine Stammnummer?
Jede webbasierte angemeldete Fortbildungsveranstaltung erhält eine eigene sog. Stammnummer (SNR), die Sie auf der Eingangsbestätigung (Remail) der Bay. Landesärztekammer finden können. Bitte halten Sie bei Fragen diese Stammnummer immer bereit.
Wie lange dauert es, bis Fortbildungspunkte einer Veranstaltung zuerkannt werden?
Da eine Prüfung individuell erfolgt und chronologisch bearbeitet werden, kann es zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass zur Bearbeitung Ihrer Anträge unbedingt die Vollständigkeit der Unterlagen erforderlich ist (Veranstaltungsprogramm, Flyer, Einladung, ggf. Lernerfolgskontrollen, etc).
Veranstalter
Wer darf die wissenschaftliche Leitung übernehmen und welche Aufgaben hat die wissenschaftliche Leitung?
Die Veranstaltung muss von einem Arzt geleitet werden.
Die wissenschaftliche Leitung muss bei der Fortbildungsmaßnahme anwesend sein und trägt die wissenschaftliche Verantwortung.
Ausgenommen hiervon sind Strahlenschutz-Kurse (Strahlenschutz-Verordnung – StrlSchV). Hier sind Physiker und Medizinphysiker zulässig.
Was geschieht nach der Anmeldung einer Veranstaltung?
Der Antragsteller erhält eine automatisch generierte E-Mail (Remail). Diese sollte innerhalb von 24 h nach der Anmeldung eingehen und gilt als Eingangsbestätigung.
Nach Bearbeitung und Freigabe der Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer, erhält der Anbieter eine weitere E-Mail mit Bestätigung der zuerkannten Punktezahl, Teilnehmerliste, Teilnahmebescheinigung, Passwort für EIV und weitere Hinweise.
Was ist eine Stammnummer?
Jede webbasierte angemeldete Fortbildungsveranstaltung erhält eine eigene sog. Stammnummer (SNR), die Sie auf der Eingangsbestätigung (Remail) der Bay. Landesärztekammer finden können. Bitte halten Sie bei Fragen diese Stammnummer immer bereit.
Was hat der Anbieter nach der Veranstaltung zu beachten?
Der Anbieter kann die elektronische Übermittlung der zuerkannten Fortbildungspunkte auf die Punktekonten der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) durchführen.
Dies sollte möglichst zeitnah erfolgen, eine Frist ist hierfür nicht einzuhalten. Allerdings können Änderungen nur bis zu sieben Tage nach der Erstmeldung vorgenommen werden.
Die Teilnehmerliste und Evaluationsbögen bleiben beim Veranstalter.
Folgende Unterlagen muss der Anbieter gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach Veranstaltungsdatum aufbewahren:
- Teilnehmerliste
- Finales Veranstaltungsprogramm
- ggf. Lernerfolgskontrolle (LEK)
- Evaluation der Veranstaltung
Rechtsverbindliche Grundlage
Rechtsverbindliche Grundlage für die Anerkennung und Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) bildet die Fortbildungsordnung.
Der 83. Bayerische Ärztinnen- und Ärztetag hat am 12. Oktober 2024 mit der erforderlichen Mehrheit folgende Neufassung (Entschließungsanträge Nr. 4/1 und Nr. 4/1 a) der Fortbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer vom 13. Oktober 2013, in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 10. Oktober 2020 („Bayerisches Ärzteblatt“ 12/2020, S. 608), beschlossen.