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Qualitätssicherung in der Weiterbildung
Die Stabsstelle führt Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der ärztlichen Weiterbildung durch. Der Aufgabenbereich umfasst u. a. das Führen eines Weiterbildungsregisters in Bayern, die Erstellung und kontinuierliche Weiterentwicklung von Beurteilungskriterien für Befugnisanträge und die Betreuung der Fachberatergremien.
Zur besseren Planung der künftigen ärztlichen Versorgung werden Umfragen und Evaluationen durchgeführt. Mit Begehungen von Weiterbildungsstätten wird die Qualität der ärztlichen Weiterbildung regelmäßig überprüft.
Weiterführende Informationen finden Sie im Folgenden:
Auf einen Blick
Weiterbildungsregister
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) startete im Oktober 2025 mit dem Aufbau eines Weiterbildungsregisters, welches nun jährlich durchgeführt wird. Im Weiterbildungsregister werden alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (WBA) aufgenommen, die sich in fachärztlicher Weiterbildung befinden. Es wird auch erfasst, wenn Weiterbildungsbefugte keine WBA besitzen (sogenannte Nullmelder).
Zum Stichtag 01.10. wird das Weiterbildungsregister jährlich aktualisiert.
Die gewonnenen Daten werden statistisch ausgewertet und in anonymisierter Form auf der Homepage der BLÄK sowie im Bayerischen Ärzteblatt veröffentlicht. Weitere Informationen zur Etablierung des Weiterbildungsregister 2025 finden Sie im Bayerischen Ärzteblatt (Ausgabe Oktober 2025, Seite 445).
Haben Sie Fragen zum Weiterbildungsregister, so schauen Sie doch bei unseren FAQs hier vorbei.
Beurteilungsraster für die Beurteilung von Anträgen auf eine Weiterbildungsbefugnis
Wie wird ein Antrag auf Weiterbildungsbefugnis beurteilt?
Entscheidend für den zeitlichen und inhaltlichen Umfang einer Weiterbildungsbefugnis sind der Versorgungsauftrag (Anzahl sowie Erkrankungs- und Verletzungsarten der Patienten), die Leistungsstatistik (Art und Anzahl der ärztlichen Leistungen) und die personelle und materielle Ausstattung der Weiterbildungsstätte.
Um eine möglichst einheitliche Bewertung dieser Anforderungen vorzunehmen und insbesondere um dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung zu tragen, erstellt die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) in Zusammenarbeit mit Fachberatergremien für jede in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Bezeichnung sogenannte Beurteilungsraster. In diesen Beurteilungsrastern sind die Beurteilungskriterien festgelegt, die für eine Befugnis erfüllt werden müssen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Weiterbildungsinhalte tatsächlich vermittelt werden können, desto höher der Umfang. Die Raster orientieren sich an den Vorgaben der Weiterbildungsordnung, den Angaben der Antragsteller sowie an den Fachvorgaben der Fachgremien. Mit Hilfe dieser Kriterien werden die vermittelbaren Kompetenzen an den einzelnen Stätten ermittelt und bewertet. Die Beurteilungskriterien werden regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
Raster, die in der Antragsbearbeitung getestet wurden und sich bewährt haben, werden vom Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer genehmigt und auf dieser Homepage veröffentlicht.
Die Beurteilungsraster der BLÄK finden Sie unten auf dieser Seite.
Betreuung der Fachberatergremien
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ernennt für jede Bezeichnung, die in der WBO aufgeführt ist, Fachexperten. Regelmäßig werden Fachgesellschaften und Berufsverbände um Vorschläge von Ärztinnen und Ärzten für diese Aufgabe gebeten. Aus diesen Vorschlägen bestellt der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer Fachberater, die u. a. bei der Erstellung der Beurteilungskriterien für Anträge auf Weiterbildungsbefugnis fachlich beraten.