Für Tätigkeiten z.B. im Ausland oder bei der Bundeswehr kann es erforderlich sein, dass der Arzt eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vorweisen muss. Zuständige Stelle für die Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Tätigkeit im Ausland ist die Regierung von Oberbayern bzw. die Regierung von Unterfranken, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihre ärztliche Tätigkeit ausüben bzw. zuletzt ausgeübt haben. Für die Ausstellung dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt die jeweilige Regierung die Information der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), ob berufsrechtliche Bedenken bestehen.
Eine diesbezügliche Bescheinigung der Kammer zur ausschließlichen Vorlage bei der jeweiligen Regierung kann bei der Bayerischen Landesärztekammer, Bereich Recht, Abteilung Allgemeine Rechts- und Berufsrechtsfragen, Mühlbaurstraße 16, 81677 München, E-Mail: recht@blaek.de, formlos (unter Angabe von Vor- und Nachname, Geburtsdatum sowie Adresse) beantragt werden.
Beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung der BLÄK ausschließlich an die zuständige Regierung gesandt wird und nicht zur Vorlage im Ausland bestimmt ist.
Bescheinigungen für die Bundeswehr sind direkt durch diese bei der Bayerischen Landesärztekammer zu beantragen.
Downloads
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Certificate of Good Standing Ärztinnen/Ärzte (Regierung von Oberbayern)
Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Certificate of Good Standing (Regierung von Unterfranken)
Unbedenklichkeitsbescheinigung