Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

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Für Tätig­kei­ten z.B. im Ausland oder bei der Bundes­wehr kann es erfor­der­lich sein, dass der Arzt eine „Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung“ vorwei­sen muss. Zustän­dige Stelle für die Erstel­lung der Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung für die Tätig­keit im Ausland ist die Regie­rung von Ober­bay­ern bzw. die Regie­rung von Unter­fran­ken, in deren Zustän­dig­keits­be­reich Sie Ihre ärzt­li­che Tätig­keit ausüben bzw. zuletzt ausge­übt haben. Für die Ausstel­lung dieser Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung benö­tigt die jewei­lige Regie­rung die Infor­ma­tion der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK), ob berufs­recht­li­che Beden­ken beste­hen.

Eine dies­be­züg­li­che Beschei­ni­gung der Kammer zur ausschließ­li­chen Vorlage bei der jewei­li­gen Regie­rung kann bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer, Bereich Recht, Abtei­lung Allge­meine Rechts- und Berufs­rechts­fra­gen, Mühl­baur­straße 16, 81677 München, E-Mail: recht@blaek.de, form­los (unter Angabe von Vor- und Nach­name, Geburts­da­tum sowie Adresse) bean­tragt werden.

Beach­ten Sie, dass die Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung der BLÄK ausschließ­lich an die zustän­dige Regie­rung gesandt wird und nicht zur Vorlage im Ausland bestimmt ist.

Beschei­ni­gun­gen für die Bundes­wehr sind direkt durch diese bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer zu bean­tra­gen.

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