Für Tätigkeiten z.B. im Ausland oder bei der Bundeswehr kann es erforderlich sein, dass der Arzt eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vorweisen muss. Zuständige Stelle für die Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Tätigkeit im Ausland ist die Regierung von Oberbayern bzw. die Regierung von Unterfranken, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihre ärztliche Tätigkeit ausüben bzw. zuletzt ausgeübt haben. Für die Ausstellung dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt die jeweilige Regierung die Information der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), ob berufsrechtliche Bedenken bestehen.
Eine diesbezügliche Bescheinigung der Kammer (in der Regel beträgt hier die Bearbeitungsdauer ca. 10 bis 14 Tage) zur Vorlage bei der jeweiligen Regierung kann bei der Bayerischen Landesärztekammer, Abteilung Berufsordnung I, Mühlbaurstraße 16, 81677 München, Fax 089 4147–750, E-Mail: berufsordnung@blaek.de, formlos beantragt werden.
Beachten Sie, dass es bei der Regierung zu einer weiteren längeren Bearbeitungsdauer kommen kann.
An Informationen benötigen wir Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und die Adresse sowie das Land, für das die Bescheinigung benötigt wird.
Bescheinigungen für die Bundeswehr sind direkt bei der Bayerischen Landesärztekammer zu beantragen.
Downloads

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Certificate of Good Standing Ärztinnen/Ärzte (Regierung von Oberbayern)
Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Certificate of Good Standing (Regierung von Unterfranken)
Unbedenklichkeitsbescheinigung