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Gegenstand dieser Gebührensatzung sind Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Inanspruchnahme von Leistungen und Tätigkeiten, die die Bayerische Landesärztekammer in Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere auf dem Gebiet der Weiterbildung, erbringt sowie für die Inanspruchnahme von Kammereinrichtungen.