Ärztliche Entscheidungen müssen auch im KI-Zeitalter menschlich bleiben
Pressemeldung — 05.03.2026
**SPERRFRIST: 15.00 Uhr
Künstliche Intelligenz (KI) verändert auch die medizinische Versorgung rasant – doch wer trägt Verantwortung, wenn Algorithmen Diagnosen vorschlagen oder Behandlungswege priorisieren? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Symposiums „Ärztliches Handeln in Zeiten Künstlicher Intelligenz“, das die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) am heutigen 5. März im Ärztehaus Bayern in München ausrichtet.
Mit Professor Dr. Georg Marckmann, MPH, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der LMU München, Professor Dr. Alexander Meyer, Leiter des Instituts für KI in der Medizin des Deutschen Herzzentrums der Charité Berlin, sowie Professorin Dr. Iris Felicitas Koller, Honorarprofessorin für Medizinrecht an der Technischen Hochschule Deggendorf, beleuchten drei ausgewiesene Fachleute die ethischen, praktischen und rechtlichen Herausforderungen des KI-Einsatzes in der Medizin. Judith Gerlach, Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, spricht ein Grußwort zum Thema. Eine anschließende Diskussionsrunde bietet Raum für interdisziplinären Austausch.
BLÄK-Präsident Dr. Gerald Quitterer betont die Notwendigkeit klarer Leitplanken: „KI ist heute in nahezu allen Lebensbereichen angekommen, so auch in der Medizin. Sie kann Diagnosen beschleunigen, Datenmengen präziser auswerten und Ärztinnen und Ärzte entlasten. Doch bei aller technischen Unterstützung ersetzt sie weder menschliche Intelligenz noch Verantwortung oder ärztliches Urteil. Die Entscheidung über Diagnose und Therapie muss immer beim Menschen bleiben. Damit KI-Anwendungen zuverlässig, sicher und datenschutzkonform eingesetzt werden können, braucht es hochwertige Trainingsdaten, klare rechtliche Rahmenbedingungen und eine enge Zusammenarbeit von Medizin, Informatik, Ingenieurwissenschaften und Recht.“
Judith Gerlach, Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, erklärt: „Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz birgt gerade in der Medizin enormes Potenzial. Mir kommt es dabei vor allem darauf an, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen einen Mehrwert für alle schafft. Konkret heißt das: mehr Zeit für menschliche Zuwendung ermöglichen. Die Technik soll entlasten und unterstützen. Der Mensch bleibt im Mittelpunkt.“
Professor Dr. Georg Marckmann erklärt: „KI-basierte Entscheidungsunterstützung in der Medizin muss für jedes System individuell bewertet werden. Relevante ethische Anforderungen sind dabei ein Nutzengewinn, das heißt Mehrwert für die Patienten, Verlässlichkeit der Entscheidungsunterstützung und die Beachtung individueller Patientenpräferenzen. Idealerweise kann das KI-System das Ergebnis erklären, sodass die ärztlichen Nutzer die Plausibilität überprüfen und gegebenenfalls anders entscheiden können. Noch bedeutsamer ist aber die Evaluation der KI-basierten Entscheidungsunterstützung im Vergleich zu rein ärztlichen Entscheidungen: Gibt es einen nachgewiesenen Zusatznutzen für die Patienten? Welche Schadenspotenziale sind bei der Anwendung zu berücksichtigen? Wenn ein KI-System nachweislich einen Mehrwert für Patienten hat, ist die Anwendung des Systems nicht nur ethisch vertretbar, sondern geboten.“
Professor Dr. Alexander Meyer ergänzt: „Künstliche Intelligenz wird die Medizin und Versorgungsrealität grundlegend verändern - die entscheidende Frage ist, ob Ärztinnen und Ärzte diesen Wandel aktiv mitgestalten oder ob er von außen an sie herangetragen wird. Wir brauchen KI-Kompetenz in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung, damit die Profession ihre Gestaltungshoheit behält.“
Professorin Dr. Iris Felicitas Koller fügt hinzu: „Die KI verändert nicht nur die Medizin, sondern beeinflusst auch in besonderem Maße die juristischen Grundlagen ärztlichen Handelns. Die ärztliche Letztverantwortung wird bleiben und nicht auf die KI delegierbar sein. Allein schon deshalb, weil die KI kein Rechtssubjekt ist und somit auch nicht Adressat von Rechten und Pflichten sein kann. Die Verantwortung bleibt also personalisiert, trotz Einflussnahme der KI vor allem in den Bereichen Haftung, Sorgfaltspflichten, Aufklärung und Dokumentation. Die KI unterstützt die ärztliche Tätigkeit, ersetzt diese aber nicht.“