
Medizin-Physik-Experten (MPE) bei Röntgeneinrichtungen zur Computertomographie bzw. der dreidimensionalen Bildgebung und zur Intervention mit erheblicher Exposition ab 01.01.2023
Strahlenschutzverantwortliche von Röntgeneinrichtungen zur Computertomographie bzw. der dreidimensionalen Bildgebung und zur Intervention mit erheblicher Exposition haben der zuständigen Aufsichtsbehörde bis zum 31.12.2022 die Hinzuziehung eines MPE (vertragliche Einbindung) nachzuweisen (§ 200 Abs. 1 Satz 2 StrISchG).
Schreiben des StMUV ‒ Ausbildung von Medizinphysik-Experten ‒ Sonderregelung
2022_01_13_Anfr_StMuV_Ausbildung Medizinphysik-Experten