Verbot externe Datenträger
Aus Gründen der IT-Sicherheit hat die BLÄK die Nutzung von externen Datenträgern innerhalb der Organisation ab 01.01.2024 untersagt. Dieses Verbot gilt somit auch für die Ärztliche Stelle nach Strahlenschutzverordnung.
Aus diesem Grund ist es ab sofort nicht mehr möglich, die erforderlichen Prüfungsunterlagen mittels externer Datenträger (USB-Stick, CD-ROM etc.) einzureichen. Daher müssen die Unterlagen bei der ärztlichen Stelle Röntgendiagnostik und Teleradiologie über den „digitalen Datenupload“ eingereicht werden.
Nach Erhalt Ihrer Anforderung zur QS nutzen Sie bitte den Link, den Sie auf der Website der Röntgendiagnostik und Teleradiologie finden:
ashvins.blaek.de/MCConnectEssentialDownloader
Für die Unterlagen der ärztlichen Stelle Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Osteodensitometrie nutzen bitte die Einreichung via „Cryptshare“.
Nach Erhalt Ihrer Anforderung zur QS nutzen Sie bitte folgenden Link:
austausch.blaek.de/Start , den Sie auf den entsprechenden Websites finden.
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen gerne das Referat Recht der Bayerischen
Landesärztekammer zur Verfügung.
Medizin-Physik-Experten (MPE) bei Röntgeneinrichtungen zur Computertomographie bzw. der dreidimensionalen Bildgebung und zur Intervention mit erheblicher Exposition ab 01.01.2023
Strahlenschutzverantwortliche von Röntgeneinrichtungen zur Computertomographie bzw. der dreidimensionalen Bildgebung und zur Intervention mit erheblicher Exposition haben der zuständigen Aufsichtsbehörde bis zum 31.12.2022 die Hinzuziehung eines MPE (vertragliche Einbindung) nachzuweisen (§ 200 Abs. 1 Satz 2 StrISchG).
Schreiben des StMUV ‒ Ausbildung von Medizinphysik-Experten ‒ Sonderregelung
2022_01_13_Anfr_StMuV_Ausbildung Medizinphysik-Experten
Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (MTA) – MTA Reformgesetz ab 01.01.2023
Für medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (MTA’s) trat zum 01.01.2023 ein Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin in Kraft, mit dem sich auch die Berufsbezeichnung der medizinisch-technischen Radiologie Assistentin/des Assistenten (MTRA) geändert hat. Die Bezeichnung lautet jetzt Medizinische Technologin für Radiologie bzw. Medizinischer Technologe für Radiologie, abgekürzt MTR.