Fördermöglichkeiten

  • Förderungen für Studierende der Humanmedizin
  • Förderungen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
  • Niederlassungsförderung
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Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Pflege (StMGP), die Kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gung Bayerns (KV) sowie die Koor­di­nie­rungs­stelle Allge­mein­me­di­zin (KoStA) aber auch Verbände, Kommu­nen und Land­kreise bieten (teils mit Koope­ra­ti­ons­part­nern) Förder­pro­gramme an, um junge Ärztin­nen und Ärzte für den Beruf des Land­a­rz­tes zu begeis­tern. Ohne Anspruch auf Voll­stän­dig­keit haben wir einen Über­blick über alle aktu­el­len Maßnah­men in Bayern zusam­men­ge­stellt.

Das StMGP hat Unter­stüt­zungs­pro­gramme und Stipen­dien für Medi­zin­stu­den­ten und Ärzte in einer zentra­len Online-Daten­bank gebün­delt. Hier gibt es über­sicht­li­che Infor­ma­ti­o­nen über Förder­pro­gramme in Bayern.

Darüber hinaus gibt es in Bayern viele Klini­ken, die Stipen­di­en­pro­gramme anbie­ten.

Stand: März 2020

KVB erwei­tert Programm zur Förde­rung von Nieder­las­sun­gen

Die Kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gung Bayerns (KVB) hat Anfang Juni 2021 neue finan­zi­elle Förder­mög­lich­kei­ten für nieder­las­sungs­wil­lige Ärztin­nen und Ärzte bekannt gege­ben. Nach­dem der Landes­aus­schuss der Ärzte und Kran­ken­kas­sen kürz­lich insge­samt neun Planungs­be­rei­che neu als drohend unter­ver­sorgt einge­stuft hatte, hat die KVB jetzt dort umfas­sende Förder­pro­gramme ausge­schrie­ben. Ziel ist es, die ambu­lante Versor­gung in diesen Regi­o­nen zu verbes­sern.

Im haus­ärzt­li­chen Versor­gungs­be­reich handelt es sich um die Planungs­be­rei­che Dinkel­scher­ben, Kronach Süd, Nörd­lin­gen, Wiesen­fel­den und Wunsie­del/Markt­red­witz. Im fach­ärzt­li­chen Versor­gungs­be­reich wurden der Land­kreis Kitzin­gen für Auge­n­ärzte, der Land­kreis Tirschen­reuth für HNO-Ärzte und die Land­kreise Bad Kissin­gen und Kronach für Nerven­ärzte neu in das Förder­pro­gramm der KVB aufge­nom­men.

In den betref­fen­den Regi­o­nen bezu­schusst die KVB eine Nieder­las­sung oder Praxis­über­nahme mit einer einma­li­gen Förde­rung von bis zu 60.000 Euro. Für die Errich­tung einer Zweig­pra­xis werden bis zu 15.000 Euro zur Verfü­gung gestellt. Für die Anstel­lung eines Arztes der entspre­chen­den Fach­gruppe gibt es bis zu 4.000 Euro pro Quar­tal. Für die unver­än­dert drohend unter­ver­sorg­ten bezie­hungs­weise unter­ver­sorg­ten Planungs­be­rei­che gelten weiter­hin die bereits ausge­schrie­be­nen Förder­maß­nah­men.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen: KVB erwei­tert Programm zur Förde­rung von Nieder­las­sun­gen

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