Fördermöglichkeiten

  • Förderungen für Studierende der Humanmedizin
  • Förderungen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
  • Niederlassungsförderung
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Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KV) sowie die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA) aber auch Verbände, Kommunen und Landkreise bieten (teils mit Kooperationspartnern) Förderprogramme an, um junge Ärztinnen und Ärzte für den Beruf des Landarztes zu begeistern. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben wir einen Überblick über alle aktuellen Maßnahmen in Bayern zusammengestellt.

Das StMGP hat Unterstützungsprogramme und Stipendien für Medizinstudenten und Ärzte in einer zentralen Online-Datenbank gebündelt. Hier gibt es übersichtliche Informationen über Förderprogramme in Bayern.

Darüber hinaus gibt es in Bayern viele Kliniken, die Stipendienprogramme anbieten.

Stand: März 2020

KVB erweitert Programm zur Förderung von Niederlassungen

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat Anfang Juni 2021 neue finanzielle Fördermöglichkeiten für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte bekannt gegeben. Nachdem der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen kürzlich insgesamt neun Planungsbereiche neu als drohend unterversorgt eingestuft hatte, hat die KVB jetzt dort umfassende Förderprogramme ausgeschrieben. Ziel ist es, die ambulante Versorgung in diesen Regionen zu verbessern.

Im hausärztlichen Versorgungsbereich handelt es sich um die Planungsbereiche Dinkelscherben, Kronach Süd, Nördlingen, Wiesenfelden und Wunsiedel/Marktredwitz. Im fachärztlichen Versorgungsbereich wurden der Landkreis Kitzingen für Augenärzte, der Landkreis Tirschenreuth für HNO-Ärzte und die Landkreise Bad Kissingen und Kronach für Nervenärzte neu in das Förderprogramm der KVB aufgenommen.

In den betreffenden Regionen bezuschusst die KVB eine Niederlassung oder Praxisübernahme mit einer einmaligen Förderung von bis zu 60.000 Euro. Für die Errichtung einer Zweigpraxis werden bis zu 15.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe gibt es bis zu 4.000 Euro pro Quartal. Für die unverändert drohend unterversorgten beziehungsweise unterversorgten Planungsbereiche gelten weiterhin die bereits ausgeschriebenen Fördermaßnahmen.

Weitere Informationen: KVB erweitert Programm zur Förderung von Niederlassungen

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