
Hier finden Sie die Notendurchschnitte der Abschlussprüfung Sommer 2024 Medizinische Fachangestellte
Für gute Medizin in Bayern
Hier finden Sie die Notendurchschnitte der Abschlussprüfung Sommer 2024 Medizinische Fachangestellte
Die Prüfung mit dazugehörigen Lösungen stehen zum Download bereit.
Zwischenprüfung Tag 1
Tag 1 – Lösungen
Zwischenprüfung Tag 2
Tag 2 – Lösungen
Im Rahmen der Corona-Hilfen ist zum 11. Dezember 2020 die Erste Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 7. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Förderung nach der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ umfasst vier Fördermaßnahmen: Die Ausbildungsprämie, die Ausbildungsprämie plus, den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und die Übernahmeprämie.
Termine im Jahr 2025 – immer von 14.00 bis 15.00 Uhr:
» 12. Februar 2025
» 12. März 2025
» 09. April 2025
» 14. Mai 2025
» 11. Juni 2025
» 09. Juli 2025
» 13. August 2025
» 10. September 2025
» 08. Oktober 2025
» 12. November 2025
» 10. Dezember 2025
Aufgrund des SARS-CoV-2-Virus bzw. der COVID-19-Pandemie findet der Berufsschulunterricht derzeit nur eingeschränkt statt. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit Schreiben vom 06.05.2020 darauf hingewiesen, dass ab dem 20.04.2020 der Unterricht in Form von „Lernen zuhause“ für alle Berufsschülerinnen und -schüler verpflichtend ist, die nicht in Präsenzform an den Schulen unterrichtet werden. Die Auszubildenden sind für die Teilnahme in dem Rahmen freizustellen, in dem auch der reguläre Präsenzunterricht stattfinden würde. Der konkrete Umfang der Freistellung für das „Lernen zuhause“ kann bei Bedarf zwischen den dualen Partnern in vertrauensvoller Abstimmung festgelegt werden. Darüber hinaus kann auch der Ausbildungsbetrieb als Lernort für das „Lernen zuhause“ festgelegt werden, sofern dort für die Auszubildenden ein ungestörtes schulisches Lernen gewährleistet ist.
Bei Fragen zur Freistellung können Sie sich gerne an die Bayerische Landesärztekammer, Abteilung Medizinische Assistenzberufe/Ausbildung, wenden.
Die Bayerische Landesärztekammer ist für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten die zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Seite 14 und 15 des Manteltarifvertrages beinhaltet den Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen (Regelung der Kurzarbeit) vom 08.12.2020 und 21.12.2021