Seit dem 1. Oktober 2025 steht Ihnen unser neues Online-Portal für Medizinische Fachangestellte (MFA-Portal) zur Verfügung. Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie dort die Möglichkeit, Ausbildungsverträge digital zu erstellen und zu übermitteln sowie sämtliche weiteren Angelegenheiten rund um die Ausbildung von MFA online abzuwickeln.
Neues MFA-Portal der BLÄK
Erneute Vergütungserhöhung für Auszubildende
Am 21. November 2024 einigten sich die Tarifpartner
„Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AH)/ Medizinischen Fachangestellten (MFA) (AAA)“ und der Verband medizinischer Fachberufe e. V. auf einen neuen Gehaltstarifvertrag. Dieser trat zum 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Die monatliche tarifliche Ausbildungsvergütung
steigt ab dem 1. Januar 2026 wie folgt:
» im 1. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro
» im 2. Ausbildungsjahr: 1.150,00 Euro
» im 3. Ausbildungsjahr: 1.250,00 Euro
Den seit 1. Januar 2025 gültigen Gehaltstarifvertrag
sowie alle derzeit geltenden weiteren Tarifverträge
finden Sie unter dem folgenden Link.
Ergebnisse Abschlussprüfung Sommer 2025 MFA´s
Hier finden Sie die Notendurchschnitte der Abschlussprüfung Sommer 2025 Medizinische Fachangestellte
Gemeinsame Aktion der Allianz für Aus- und Weiterbildung
Zwischenprüfung Tag 1 und Tag 2 mit dazugehörigen Lösungen
Die Prüfung mit dazugehörigen Lösungen stehen zum Download bereit.
Zwischenprüfung Tag 1
Tag 1 – Lösungen
Zwischenprüfung Tag 2
Tag 2 – Lösungen
MedAss Hotline im Jahr 2026
Termine im Jahr 2026 – immer von 14.00 bis 15.00 Uhr:
» 11. März 2026
» 08. April 2026
» 13. Mai 2026
» 10. Juni 2026
» 08. Juli 2026
» 12. August 2026
» 09. September 2026
» 14. Oktober 2026
» 11. November 2026
» 09. Dezember 2026
Freistellungsverpflichtung „Lernen zuhause“
Aufgrund des SARS-CoV-2-Virus bzw. der COVID-19-Pandemie findet der Berufsschulunterricht derzeit nur eingeschränkt statt. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit Schreiben vom 06.05.2020 darauf hingewiesen, dass ab dem 20.04.2020 der Unterricht in Form von „Lernen zuhause“ für alle Berufsschülerinnen und -schüler verpflichtend ist, die nicht in Präsenzform an den Schulen unterrichtet werden. Die Auszubildenden sind für die Teilnahme in dem Rahmen freizustellen, in dem auch der reguläre Präsenzunterricht stattfinden würde. Der konkrete Umfang der Freistellung für das „Lernen zuhause“ kann bei Bedarf zwischen den dualen Partnern in vertrauensvoller Abstimmung festgelegt werden. Darüber hinaus kann auch der Ausbildungsbetrieb als Lernort für das „Lernen zuhause“ festgelegt werden, sofern dort für die Auszubildenden ein ungestörtes schulisches Lernen gewährleistet ist.
Bei Fragen zur Freistellung können Sie sich gerne an die Bayerische Landesärztekammer, Abteilung Medizinische Assistenzberufe/Ausbildung, wenden.
Für Auszubildende
Die Bayerische Landesärztekammer ist für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten die zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).