MFA Ausbildung

  • Informationen für Auszubildende und Ausbilder zu Fragen rund um die Ausbildung.

Ergebnisse Abschlussprüfung Sommer 2024 MFA´s

Hier finden Sie die Noten­durch­schnitte der Abschluss­prü­fung Sommer 2024 Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stellte

Ergeb­nisse

Gemeinsame Aktion der Allianz für Aus- und Weiterbildung

Zwischenprüfung Tag 1 und Tag 2 mit dazugehörigen Lösungen

Ausweitung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“

Im Rahmen der Corona-Hilfen ist zum 11. Dezem­ber 2020 die Erste Ände­rung der Ersten Förder­richt­li­nie für das Bundes­pro­gramm „Aus­bil­dungs­plätze sichern“ vom 7. Dezem­ber 2020 in Kraft getre­ten. Die Förde­rung nach der Ersten Förder­richt­li­nie für das Bundes­pro­gramm „Aus­bil­dungs­plätze sichern“ umfasst vier Förder­maß­nah­men: Die Ausbil­dungs­prä­mie, die Ausbil­dungs­prä­mie plus, den Zuschuss zur Ausbil­dungs­ver­gü­tung zur Vermei­dung von Kurz­a­r­beit und die Über­nah­me­prä­mie.

MedAss Hotline im Jahr 2024

Termine im Jahr 2024 – immer von 14.00 bis 15.00 Uhr:

» 12. Juni 2024
» 10. Juli 2024
» 14. August 2024
» 11. Septem­ber 2024
» 09. Okto­ber 2024
» 13. Novem­ber 2024
» 11. Dezem­ber 2024

Freistellungsverpflichtung „Lernen zuhause“

Aufgrund des SARS-CoV-2-Virus bzw. der COVID-19-Pande­mie findet der Berufs­schul­un­ter­richt derzeit nur einge­schränkt statt. Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium für Unter­richt und Kultus hat mit Schrei­ben vom 06.05.2020 darauf hinge­wie­sen, dass ab dem 20.04.2020 der Unter­richt in Form von „Ler­nen zuhause“ für alle Berufs­schü­le­rin­nen und -schü­ler verpflich­tend ist, die nicht in Präsenz­form an den Schu­len unter­rich­tet werden. Die Auszu­bil­den­den sind für die Teil­nahme in dem Rahmen frei­zu­stel­len, in dem auch der regu­läre Präsenz­un­ter­richt statt­fin­den würde. Der konkrete Umfang der Freistel­lung für das „Ler­nen zuhause“ kann bei Bedarf zwischen den dualen Part­nern in vertrau­ens­vol­ler Abstim­mung fest­ge­legt werden. Darüber hinaus kann auch der Ausbil­dungs­be­trieb als Lern­ort für das „Ler­nen zuhause“ fest­ge­legt werden, sofern dort für die Auszu­bil­den­den ein unge­stör­tes schu­li­sches Lernen gewähr­leis­tet ist.

Bei Fragen zur Freistel­lung können Sie sich gerne an die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer, Abtei­lung Medi­zi­ni­sche Assis­tenz­be­rufe/Ausbil­dung, wenden.

Für Auszubildende

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer ist für die Ausbil­dung der Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten die zustän­dige Stelle nach Berufs­bil­dungs­ge­setz (BBiG).

Seite 14 und 15 des Mantel­ta­rif­ver­tra­ges bein­hal­tet den Ände­rungs­ta­rif­ver­trag Nr. 1 zum Mantel­ta­rif­ver­trag für Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stellte/Arzt­hel­fe­rin­nen (Rege­lung der Kurz­a­r­beit) vom 08.12.2020 und 21.12.2021

Für Ausbilder

Für Berufsschulen

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