Seit ihrer Gründung im Jahr 1967 verfolgt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Ziel, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen.
Informationen sowie den Organspendeausweis zum Ausdrucken finden Sie auf der Webseite der BZgA.
Weitere Informationen zur Organspende erhalten Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Podcastreihe „ORGANSPENDE ‒ verstehen & entscheiden“
Die BZgA hat eine zwölfteilige Podcastreihe mit dem Titel „ORGANSPENDE ‒ verstehen & entscheiden“ produziert, die die häufigsten Fragen zur Organspende aufgreift.
Die Moderatorin Sandra Wahle führt durch alle Podcastepisoden und spricht mit verschiedenen Expertinnen und Experten sowie Betroffenen (Transplantierte sowie Angehörige eines Organspenders).
Am 22. Februar startete die 1. Folge des Podcasts. Danach wurden weitere 11 Episoden im wöchentlichen Abstand veröffentlicht.
Mehr dazu unter bzga.de/mediathek/themen/organspende/v/podcast-organspende-verstehen-entscheiden und über den YouTube-Kanal der BZgA, youtube.com/watch
Hausärzte können seit 1. März 2022 Patientinnen und Patienten hinsichtlich einer Organ- und Gewebespende beraten.
Gemäß aktualisiertem Transplantationsgesetz § 2 Abs. 1a und 1b können Hausärztinnen und Hausärzte seit 1. März 2022 ihre Patientinnen und Patienten über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende beraten und über die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspenderegister informieren.
In diesem Zusammenhang können auch nicht-volljährige Patientinnen und Patienten darauf hingewiesen werden, dass mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben oder geändert werden kann. Bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann einer Organ- und Gewebespende widersprochen werden.
Die Beratung durch die Hausärzte kann alle zwei Jahre pro Patient abgerechnet werden.
Um die erforderlichen Kenntnisse zu erlangen, können sich Ärzte aller Fachrichtungen über das E-Learning Portal der Deutschen Stiftung Organtransplantation elearning.dso.de einloggen, um das Lernmodul „Basismodul Hausarzt“ zu absolvieren. Das Modul ist mit zwei CME-Punkten zertifiziert.
BZgA unterstützt Hausärzte bei der Beratung von Patienten zur Organ- und Gewebespende
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt Hausärzte mit einem umfassenden, kostenlos erhältlichen Informationspaket bei der Beratung von Patienten zur Organ- und Gewebespende.
Das Informationspaket enthält:
- Zehn Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“
- Zehn Broschüren „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende. Drei Wege: kurz und knapp“
- Zehn Informationskarten
- 100 Organspendeausweise als Plastikkarten
Die Hausarztpraxen können die Informationsmaterialien bei der BZgA kostenfrei per E-Mail an hausarzt@bzga.de oder unter der Faxnummer 0221 8992257 bestellen oder nachbestellen.
Darüber hinaus können sich Hausärzte bei allen Fragen rund um das Thema Organ- und Gewebespende an das kostenfreie „Infotelefon Organspende“ wenden. Bestellungen von Informationsmaterial sind hierüber ebenfalls möglich. Das Infotelefon Organspende ist Montags bis Freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0800 90 40 400 erreichbar.
Informationen zur Lebendspende
Die Spende von Organen zu Lebzeiten der Spenderin oder des Spenders ist gesetzlich detailliert geregelt. In Bayern sind die Regelungen im Transplantationsgesetz (TPG) und im Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AGTPG) spezifiziert.
Der große Unterschied zur Organspende nach dem Tod liegt darin, dass die Spende im Vorfeld organisiert wird. Das bringt Vorteile für die Durchführung und kommt der Empfängerin beziehungsweise dem Empfänger zu Gute. Demgegenüber steht allerdings, dass die Spenderin bzw. der Spender durch die Spende geschädigt wird: Durch den Eingriff an sich, unter Umständen durch das Nachlassen der Leistungsfähigkeit des verbliebenen Organs und eventuell durch Folgeerkrankungen wie zum Beispiel das Fatigue Syndrom.
Sofern kein Organ aus einer postmortalen Spende verfügbar ist, können sich spendewillige Paare in einem der sechs bayerischen Transplantationszentren der Universitätskliniken (Augsburg, Erlangen-Nürnberg, München Großhadern, München rechts der Isar, Regensburg, Würzburg) vorstellen. Sie werden vorab untersucht, ob eine Lebendorganspende unter medizinischen Gesichtspunkten möglich ist. Neben einer Aufklärung über die Eingriffe und mögliche Risiken erfolgt eine erste Einschätzung, ob eine Transplantation gesetzeskonform durchgeführt werden kann. Bei entsprechender Beurteilung, wird das Paar der zugehörigen Kommission vorgestellt.
Die Kommission, jeweils bestehend aus einem Arzt / einer Ärztin, einer psychologisch erfahrenen Person und einem Juristen / einer Juristin mit Befähigung zum Richteramt befragt das transplantationswillige Paar. Die Kommission stellt anschließend ein Votum darüber aus, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind oder ob irgendwelche erkennbaren Gründe gegen eine Organspende sprechen. Nur in sehr seltenen Fällen fällt dieses Votum negativ aus.
Alljährlich publizieren wir im Bayerischen Ärzteblatt die aktuellen Zahlen, Daten und Fakten zur Organspende.
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Organspende in Bayern und Deutschland – Zahlen, Daten, Fakten
Bayerisches Ärzteblatt 6/2024 -
Organspende in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Bayerisches Ärzteblatt 6/2024 -
Organspende in Bayern und Deutschland
Bayerisches Ärzteblatt 6/2023 -
„Jedes Organ zählt!“ – Organspende in Bayern
Bayerisches Ärzteblatt 6/2022 -
Organspende – eine einfache Entscheidung?
Bayerisches Ärzteblatt 12/2022 -
Organspende in Bayern – Zahlen, Daten und Fakten im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Bayerisches Ärzteblatt 1-2/2021 -
Organspende in Bayern − was hat sich verändert, wo wollen wir hin?
Bayerisches Ärzteblatt 9/2019