Organspende

  • Informationen rund um das Thema Organspende finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
loewe-faq-2

Seit ihrer Grün­dung im Jahr 1967 verfolgt die Bundes­zen­trale für gesund­heit­li­che Aufklä­rung (BZgA) das Ziel, Gesund­heits­ri­si­ken vorzu­beu­gen und gesund­heits­för­dernde Lebens­wei­sen zu unter­stüt­zen.

Infor­ma­ti­o­nen sowie den Organ­spen­de­aus­weis zum Ausdru­cken finden Sie auf der Webseite der BZgA.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen zur Organ­spende erhal­ten Sie auch auf der Webseite des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit.

Podcas­t­reihe „ORGAN­SPENDE ‒ verste­hen & entschei­den“

Die BZgA hat eine zwölf­tei­lige Podcas­t­reihe mit dem Titel „ORGAN­SPENDE ‒ verste­hen & entschei­den“ produ­ziert, die die häufigs­ten Fragen zur Organ­spende aufgreift.
Die Mode­ra­to­rin Sandra Wahle führt durch alle Podca­ste­pi­so­den und spricht mit verschie­de­nen Exper­tin­nen und Exper­ten sowie Betrof­fe­nen (Trans­plan­tierte sowie Ange­hö­rige eines Organ­spen­ders).
Am 22. Februar star­tete die 1. Folge des Podcasts. Danach wurden weitere 11 Episo­den im wöchent­li­chen Abstand veröf­fent­licht.

Mehr dazu unter bzga.de/media­thek/themen/organ­spende/v/podcast-organ­spende-verste­hen-entschei­den und über den YouTube-Kanal der BZgA, youtube.com/watch

Haus­ärzte können seit 1. März 2022 Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten hinsicht­lich einer Organ- und Gewe­be­spende bera­ten.

Gemäß aktu­a­li­sier­tem Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setz § 2 Abs. 1a und 1b können Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärzte seit 1. März 2022 ihre Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten über die Voraus­set­zun­gen und Möglich­kei­ten einer Organ- und Gewe­be­spende bera­ten und über die Abgabe einer Erklä­rung zur Organ- und Gewe­be­spende im Organ­spen­de­re­gis­ter infor­mie­ren.
In diesem Zusam­men­hang können auch nicht-voll­jäh­rige Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten darauf hinge­wie­sen werden, dass mit Voll­en­dung des 16. Lebens­jah­res eine Erklä­rung zur Organ- und Gewe­be­spende abge­ge­ben oder geän­dert werden kann. Bereits mit Voll­en­dung des 14. Lebens­jah­res kann einer Organ- und Gewe­be­spende wider­spro­chen werden.
Die Bera­tung durch die Haus­ärzte kann alle zwei Jahre pro Pati­ent abge­rech­net werden.
Um die erfor­der­li­chen Kennt­nisse zu erlan­gen, können sich Ärzte aller Fach­rich­tun­gen über das E-Lear­ning Portal der Deut­schen Stif­tung Organ­trans­plan­ta­tion elear­ning.dso.de einlog­gen, um das Lern­mo­dul „Basis­mo­dul Haus­a­rzt“ zu absol­vie­ren. Das Modul ist mit zwei CME-Punk­ten zerti­fi­ziert.

BZgA unter­stützt Haus­ärzte bei der Bera­tung von Pati­en­ten zur Organ- und Gewe­be­spende

Die Bundes­zen­trale für gesund­heit­li­che Aufklä­rung (BZgA) unter­stützt Haus­ärzte mit einem umfas­sen­den, kosten­los erhält­li­chen Infor­ma­ti­ons­pa­ket bei der Bera­tung von Pati­en­ten zur Organ- und Gewe­be­spende.

Das Infor­ma­ti­ons­pa­ket enthält:

  • Zehn Broschü­ren „Ant­wor­ten auf wich­tige Fragen“
  • Zehn Broschü­ren „Wie erkläre ich meine Entschei­dung zur Organ- und Gewe­be­spende. Drei Wege: kurz und knapp“
  • Zehn Infor­ma­ti­ons­kar­ten
  • 100 Organ­spen­de­aus­weise als Plas­tik­kar­ten

Die Haus­a­rzt­pra­xen können die Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­a­lien bei der BZgA kosten­frei per E-Mail an haus­a­rz­t@b­zga.de oder unter der Faxnum­mer 0221 8992257 bestel­len oder nach­be­stel­len.

Darüber hinaus können sich Haus­ärzte bei allen Fragen rund um das Thema Organ- und Gewe­be­spende an das kosten­freie „Info­te­le­fon Organ­spende“ wenden. Bestel­lun­gen von Infor­ma­ti­ons­ma­te­rial sind hier­über eben­falls möglich. Das Info­te­le­fon Organ­spende ist Montags bis Frei­tags zwischen 9 und 18 Uhr unter der Tele­fon­num­mer 0800 90 40 400 erreich­bar.

Infor­ma­ti­o­nen zur Lebend­s­pende

Die Spende von Orga­nen zu Lebzei­ten der Spen­de­rin oder des Spen­ders ist gesetz­lich detail­liert gere­gelt. In Bayern sind die Rege­lun­gen im Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setz (TPG) und im Gesetz zur Ausfüh­rung des Trans­plan­ta­ti­ons­ge­set­zes (AGTPG) spezi­fi­ziert.

Der große Unter­schied zur Organ­spende nach dem Tod liegt darin, dass die Spende im Vorfeld orga­ni­siert wird. Das bringt Vorteile für die Durch­füh­rung und kommt der Empfän­ge­rin bezie­hungs­weise dem Empfän­ger zu Gute. Demge­gen­über steht aller­dings, dass die Spen­de­rin bzw. der Spen­der durch die Spende geschä­digt wird: Durch den Eingriff an sich, unter Umstän­den durch das Nach­las­sen der Leis­tungs­fä­hig­keit des verblie­be­nen Organs und even­tu­ell durch Folge­er­kran­kun­gen wie zum Beispiel das Fatigue Syndrom.

Sofern kein Organ aus einer post­mor­ta­len Spende verfüg­bar ist, können sich spen­de­wil­lige Paare in einem der sechs baye­ri­schen Trans­plan­ta­ti­ons­zen­tren der Univer­si­täts­kli­ni­ken (Augs­burg, Erlan­gen-Nürn­berg, München Groß­ha­dern, München rechts der Isar, Regens­burg, Würz­burg) vorstel­len. Sie werden vorab unter­sucht, ob eine Lebendor­gan­spende unter medi­zi­ni­schen Gesichts­punk­ten möglich ist. Neben einer Aufklä­rung über die Eingriffe und mögli­che Risi­ken erfolgt eine erste Einschät­zung, ob eine Trans­plan­ta­tion geset­zes­kon­form durch­ge­führt werden kann. Bei entspre­chen­der Beur­tei­lung, wird das Paar der zuge­hö­ri­gen Kommis­sion vorge­stellt.

Die Kommis­sion, jeweils beste­hend aus einem Arzt / einer Ärztin, einer psycho­lo­gisch erfah­re­nen Person und einem Juris­ten / einer Juris­tin mit Befä­hi­gung zum Rich­ter­amt befragt das trans­plan­ta­ti­ons­wil­lige Paar. Die Kommis­sion stellt anschlie­ßend ein Votum darüber aus, ob die gesetz­li­chen Vorga­ben erfüllt sind oder ob irgend­wel­che erkenn­ba­ren Gründe gegen eine Organ­spende spre­chen. Nur in sehr selte­nen Fällen fällt dieses Votum nega­tiv aus.

Alljähr­lich publi­zie­ren wir im Baye­ri­schen Ärzte­blatt die aktu­el­len Zahlen, Daten und Fakten zur Organ­spende.

Vielleicht ebenfalls interessant:

Betreuungsrecht / Patientenverfügung

loewe-rechtliche-grundlagen

Ethik-Kommission

Schweigepflicht

loewe-rechtliche-grundlagen
icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-instagram icon-up