Ernährungsmedizin

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Definition:

Die Zusatz-Weiter­bil­dung Ernäh­rungs­me­di­zin umfasst in Ergän­zung zu einer Fach­a­rzt­kom­pe­tenz die Erken­nung, Behand­lung und Präven­tion ernäh­rungs­ab­hän­gi­ger Erkran­kun­gen sowie von Erkran­kun­gen, die durch ange­bo­rene oder erwor­bene Stoff­wech­sel­stö­run­gen hervor­ge­ru­fen sind.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­bil­dung ist die Erlan­gung der fach­li­chen Kompe­tenz in Ernäh­rungs­me­di­zin nach Ableis­tung der erfor­der­li­chen Weiter­bil­dungs­zeit.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungszeit:

100 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ernährungsmedizin
und zusätzlich
120 Stunden Fallseminare unter Supervision

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­nis­sen, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten in
Wesentliche Gesetze und Verordnungen, z. B. Lebensmittelrecht, Diätverordnung
Grundlagen der Lebensmittelkunde
Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz
Bestimmende Größen des Energiestoffwechsels, insbesondere Grundumsatz, Aktivitätsumsatz, diätinduzierte Thermogenese
Physiologie, Pathophysiologie und Biochemie der Ernährung, insbesondere des Kohlenhydrat-, Eiweiß- und Lipidstoffwechsels sowie der Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente
Ballaststoffe, Prä- und Probiotika sowie deren Indikation und empfohlene Zufuhr
Indikation und Kontraindikation von Nahrungsergänzungsmitteln
Nutzen und Risiko von häufigen und alternativen Kostformen
Prinzipien der Verordnung und Rezeptur von Heil- und Hilfsmitteln in der Ernährungsmedizin
Pathophysiologie und Pathobiochemie der Fehl- und Mangelernährung, insbesondere Sarkopenie, Adipositas und metabolisches Syndrom
Diagnostische Methoden der gestörten Nahrungsaufnahme
Diagnostische Methoden bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Möglichkeiten und Grenzen der ernährungsmedizinischen Prävention
Ernährungsverhalten und Ernährungszustand der Bevölkerung in Deutschland
Prinzip der gesundheitsfördernden Ernährung im Rahmen eines Gesamtkonzepts
Kritische Nährstoffe
Ernährung in Risikogruppen
Soziokulturelle Aspekte der Ernährung einschließlich der Adaptation der Ernährungsempfehlungen
Gesundheitspolitische Präventionsmaßnahmen
Didaktik des Beratungsgesprächs
Prinzipien der oralen Ernährung, insbesondere Vollkost, Diäten, Supplemente und Trinknahrung
Kostformen in Institutionen des Gesundheitswesens
Prinzipien, Produkte und Zugangswege der enteralen und parenteralen Ernährung
Ernährung des kritisch Kranken in der Intensivmedizin
Ernährungsmedizinische Aspekte und Komplikationen vor und nach Adipositas- und metabolischer Chirurgie
Defi­nierte Unter­su­chungs- und Behand­lungs­ver­fah­ren:
Bestimmung des Energiebedarfs
Bestimmung des Bedarfs an Makro- und Mikronährstoffen
Ernährungsmedizinische Erst- und Folgeanamnese und Erfassung des Ernährungsverhaltens einschließlich Auswertung von Ernährungsprotokollen
Erfassung des ernährungsbedingten Risikos mittels validierter Screening-Instrumente
Erfassung des Ernährungszustandes mittels validierter Assessment-Instrumente
Durchführung und Befundinterpretation von Methoden der Anthropometrie, z. B. Hautfaltendicke, Oberarmumfang, Body-Mass-Index sowie Messung der Körperzusammensetzung
Indikationsstellung und Befundinterpretation ernährungsmedizinisch relevanter Labordiagnostik
Planung und Festlegung eines individuellen Präventionsprogramms
25 Ernährungsberatungen, davon
-- strukturierte Schulung einer Einzelperson
-- Beratungsgespräch in Gruppen
25 Indikationsstellung, Verordnung, Durchführung, Überwachung von oralen Ernährungsformen
25 Indikationsstellung, Verordnung, Durchführung, Überwachung von enteraler Ernährung
15 Indikationsstellung, Verordnung, Durchführung, Überwachung von parenteraler Ernährung
Ernährungstherapie der Unter- und Mangelernährung, insbesondere Sarkopenie
Ernährungstherapie der Adipositas und des metabolischen Syndroms einschließlich Vor- und Nachsorge bei Adipositas- und metabolischer Chirurgie
Sektorenübergreifendes Überleitungsmanagement in der Ernährungsmedizin, insbesondere Entlassmanagement
Ernährungs- und Infusionstherapie in der Palliativmedizin und am Lebensende

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Übergangsbestimmungen:

Ärzte, die bei Inkraft­tre­ten dieser Ände­rung der Weiter­bil­dungs­ord­nung
1.
24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 und
2.
innerhalb der letzten acht Jahre
-- 100 Stunden Kurs-Weiterbildung in Ernährungsmedizin und zusätzlich
-- 120 Stunden Fallseminare in Ernährungsmedizin nachweisen,
werden auf Antrag zur Prüfung zuge­las­sen. Anträge nach dieser Über­g­angs­be­stim­mung sind inner­halb einer Frist von zwei Jahren nach Inkraft­tre­ten der Ände­rung dieser Weiter­bil­dungs­ord­nung zu stel­len.

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