Weiterbildungsziel:
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Weiterbildungszeit:
Weiterbildungsinhalt:
-- strukturierte Schulung einer Einzelperson
-- Beratungsgespräch in Gruppen
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Übergangsbestimmungen:
-- 100 Stunden Kurs-Weiterbildung in Ernährungsmedizin und zusätzlich
-- 120 Stunden Fallseminare in Ernährungsmedizin nachweisen,
Nützliche Informationen
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Kurs-Weiterbildung
- Die Kurse müssen für die Weiterbildung von der für den Kursort zuständigen Landesärztekammer gemäß § 4 Abs. 8 WO anerkannt sein. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Landesärztekammer.
- Die von der Bayerischen Landesärztekammer ab 01.05.2020 gemäß § 4 Abs. 8 WO anerkannten Kurse finden Sie im Kurskalender.
- Fortbildungsbescheinigungen reichen als Nachweis nicht aus. Bitte lassen Sie sich daher immer eine Weiterbildungsbescheinigung ausstellen.
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Fallseminar
Das Fallseminar ist eine Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, wobei unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren Erörterung Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt werden.
Hier finden Sie ab 01.05.2020 die Weiterbildungsbefugten.
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Übergangsbestimmung
Ärzte, die bei Inkrafttreten dieser Änderung (= 01.05.2020) der Weiterbildungsordnung (WO)
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 WO und
- innerhalb der letzten acht Jahre (= 01.05.2012 bis 30.04.2020)
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- 100 Stunden Kurs-Weiterbildung in Ernährungsmedizin und zusätzlich
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- 120 Stunden Fallseminare in Ernährungsmedizin nachweisen,
werden auf Antrag zur Prüfung zugelassen.
- 120 Stunden Fallseminare in Ernährungsmedizin nachweisen,
Anträge nach dieser Übergangsbestimmung sind innerhalb einer Frist von zwei Jahren (= 01.05.2020 bis 30.04.2022) nach Inkrafttreten der Änderung dieser Weiterbildungsordnung zu stellen.
Die insgesamt 220 Stunden können über die Teilnahme an Seminaren in der Ernährungsmedizin anhand entsprechender Bescheinigungen mit ausgewiesener Stundenzahl (nicht nur Fortbildungspunkten) nachgewiesen werden.