Suchtmedizinische Grundversorgung

arzt-am-computer

Die Weiter­bil­dungs­in­halte der Zusatz-Weiter­bil­dung Sucht­me­di­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung sind umfas­send Gegen­stand der Weiter­bil­dung zum Fach­a­rzt für Kinder- und Jugend­psych­ia­trie und -psycho­the­ra­pie sowie zum Fach­a­rzt für Psych­ia­trie und Psycho­the­ra­pie.

Definition:

Die Zusatz-Weiter­­bil­­dung Sucht­­me­­di­­zi­­ni­­sche Grun­d­­ver­­­sor­­gung umfasst die Vorbeu­­gung, Erken­­nung, Behan­d­­lung und Reha­­bi­­li­ta­tion von Krank­heits­­­bil­­dern im Zusam­­men­hang mit dem schäd­­li­chen Gebrauch sucht­er­­zeu­­gen­­der Stoffe und nicht stoff­­ge­­bun­­de­­ner Sucht­er­­kran­­kun­­gen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­­bil­­dung ist die Erlan­­gung der fach­­li­chen Kompe­tenz in Sucht­­me­­di­­zi­­ni­­sche Grun­d­­ver­­­sor­­gung nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zeit und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte sowie des Weiter­­bil­­dungs­­­kur­­ses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

24 Monate Weiter­bil­dung in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung bei einem Weiter­bil­der gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungszeit:

50 Stun­den Kurs-Weiter­bil­dung gemäß § 4 Abs. 8 in Sucht­me­di­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
der Vorbeu­gung, Erken­nung, Behand­lung und Reha­bi­li­ta­tion von Sucht­krank­hei­ten
der Bera­tung im Zusam­men­hang mit sucht­er­zeu­gen­den Stof­fen und nicht stoff­ge­bun­de­nen Sucht­er­kran­kun­gen
der Phar­ma­ko­lo­gie sucht­er­zeu­gen­der Stoffe
der Entzugs- und Substi­tu­ti­ons­be­hand­lung
der Krisen­in­ter­ven­tion
der Orga­ni­sa­tion der Früh­re­ha­bi­li­ta­tion

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Suchtkrankheiten
der Beratung im Zusammenhang mit suchterzeugenden Stoffen und nicht stoffgebundenen Suchterkrankungen
der Pharmakologie suchterzeugender Stoffe
der Entzugs- und Substitutionsbehandlung
der Krisenintervention
der Organisation der Frührehabilitation

Übergangsbestimmungen:

Ärzte mit der Aner­ken­­nung des Quali­­fi­­ka­ti­­ons­nach­wei­­ses „Sucht­­me­­di­­zi­­ni­­sche Grun­d­­ver­­­sor­­gung“ sind berech­tigt, die Zusatz­­be­­zeich­­nung „Sucht­­me­­di­­zi­­ni­­sche Grun­d­­ver­­­sor­­gung“ zu führen.

Vielleicht ebenfalls interessant:

Wegweiser

loewe-wegweiser

Aktuelles Weiterbildung

aktuelles

Befugte Ärzte

befugnis
icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-up