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Fragen und Antworten zur Fortbildung
Allgemeine Fragen
Fortbildungsanerkennung: Anmelden einer Veranstaltung
Für welche Veranstaltungen ist eine webbasierte Zuerkennung von Fortbildungspunkten möglich?
- Für Veranstaltungen mit fachlich-medizinischen Themen, einschließlich ärztlicher Qualitätssicherung, sowie für Themen, die die Grundvoraussetzungen der ärztlichen Berufsausübung betreffen.
- Die Zuerkennung von Fortbildungspunkten für Veranstaltungen erfolgt ausschließlich, wenn diese sich – entsprechend angekündigt – an Ärzte sowie ärztlich geleitete Teams richten.
- Für Veranstaltungen, für die eine wissenschaftliche Leitungals wissenschaftlich Verantwortlicher bestellt und bei der Veranstaltung anwesend ist.
Welche Fortbildungskategorien gibt es?
Es gibt folgende Fortbildungskategorien:
- Kategorie A: Frontalvorträge mit nachfolgender Diskussion
- Kategorie B: Kongresse im In- und Ausland
- Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers
- Kategorie D: Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version
- Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
- Kategorie G: Hospitationen
- Kategorie H: Curricular vermittelte Inhalte, zum Beispiel in Form von curricularen Fortbildungsmaßnahmen, Inhalte von Weiterbildungskursen, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Inhalte von Zusatzstudiengängen
- Kategorie I: Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme
- Kategorie K: Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahme
- Kategorie L: Zusatzstudiengänge
Welche Fristen sind bei der webbasierten Anmeldung einer Veranstaltung zu beachten?
Aktuell können Veranstaltungen bis zu 12 Monate im Voraus angemeldet werden.
Die Anmeldung einer Veranstaltung muss spätestens zehn Werktage (Montag bis Samstag) vor Beginn der Veranstaltung webbasiert bei der Kammer erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Anmeldung nicht mitzählt.
Wie melde ich eine Veranstaltung zur Fortbildungspunkte-Zuerkennung in Bayern an?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich webbasiert über die Homepage der Bayerischen Landesärztekammer.
Anmeldung einer Fortbildungsveranstaltung
Wer darf die wissenschaftliche Leitung übernehmen und welche Aufgaben hat die wissenschaftliche Leitung?
Die Veranstaltung muss von einem Arzt geleitet werden.
Die wissenschaftliche Leitung muss bei der Fortbildungsmaßnahme anwesend sein und trägt die wissenschaftliche Verantwortung.
Ausgenommen hiervon sind Strahlenschutz-Kurse (Strahlenschutz-Verordnung – StrlSchV). Hier sind Physiker und Medizinphysiker zulässig.
Welche Informationen müssen in einem Veranstaltungsprogramm ersichtlich sein?
Aus einem Veranstaltungsprogramm sollen folgende Inhalte zu erkennen sein:
- Einzelne Fortbildungsinhalte
- Veranstaltungsdatum
- Bindende Beginn- und Endzeiten sowie Pausenzeiten der Veranstaltung
- Veranstaltungsort
- Wissenschaftliche Leitung
- Der Anbieter der Veranstaltung
- Zutreffendenfalls finanzielle Förderung Dritter mit Angabe der Fördersumme mit Verwendungszweck
Die webbasiete Anmeldung einer Veranstaltung auf unserer Homepage ersetzt kein separates Veranstaltungsprogramm und muss zwingend im Antrag hochgeladen werden.
Was geschieht nach der Anmeldung einer Veranstaltung?
Der Antragsteller erhält eine automatisch generierte E-Mail (Remail). Diese sollte innerhalb von 24 h nach der Anmeldung eingehen und gilt als Eingangsbestätigung.
Nach Bearbeitung und Freigabe der Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer, erhält der Anbieter eine weitere E-Mail mit Bestätigung der zuerkannten Punktezahl, Teilnehmerliste, Teilnahmebescheinigung, Passwort für EIV und weitere Hinweise.
Was ist eine Stammnummer?
Jede webbasierte angemeldete Fortbildungsveranstaltung erhält eine eigene sog. Stammnummer (SNR), die Sie auf der Eingangsbestätigung (Remail) der Bay. Landesärztekammer finden können. Bitte halten Sie bei Fragen diese Stammnummer immer bereit.
Wie lange dauert es, bis Fortbildungspunkte einer Veranstaltung zuerkannt werden?
Da eine Prüfung individuell erfolgt und chronologisch bearbeitet werden, kann es zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass zur Bearbeitung Ihrer Anträge unbedingt die Vollständigkeit der Unterlagen erforderlich ist (Veranstaltungsprogramm, Flyer, Einladung, ggf. Lernerfolgskontrollen, etc).
Was hat der Anbieter nach der Veranstaltung zu beachten?
Der Anbieter kann die elektronische Übermittlung der zuerkannten Fortbildungspunkte auf die Punktekonten der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) durchführen.
Dies sollte möglichst zeitnah erfolgen, eine Frist ist hierfür nicht einzuhalten. Allerdings können Änderungen nur bis zu sieben Tage nach der Erstmeldung vorgenommen werden.
Die Teilnehmerliste und Evaluationsbögen bleiben beim Veranstalter.
Folgende Unterlagen muss der Anbieter gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach Veranstaltungsdatum aufbewahren:
- Teilnehmerliste
- Finales Veranstaltungsprogramm
- ggf. Lernerfolgskontrolle (LEK)
- Evaluation der Veranstaltung
Was ist der Elektronische Informationsverteiler (EIV)?
Der EIV ist ein elektronisches Verfahren der Bundesärztekammer, das dafür sorgt, dass die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, zeitnah am Ende der Veranstaltung auf elektronischem Wege an die zuständige Ärztekammer übermittelt werden.
Die Registrierung der Teilnehmer wird dabei vom Fortbildungsanbieter vorgenommen.
Welche Voraussetzungen gibt es um den Facherwerb gemäß NiSV zu erlangen?
Je nach Art der Anwendung und Ihren Vorerfahrungen sind Fortbildungen im Umfang von bis zu 52 oder 92 Unterrichtseinheiten (UE) erforderlich, die bei verschiedenen Anbietern besucht werden können. Sollten Sie im Rahmen Ihrer ärztlichen Weiterbildung bereits bestimmte im Curriculum aufgeführte Kompetenzen erworben haben, ist eine doppelte Absolvierung dieser Module nicht notwendig.
Die Prüfung des Facherwerbs gemäß NiSV erfolgt in Bayern individuell durch die Gewerbeaufsichtsämter und richtet sich nach den Vorgaben der Bundesärztekammer. Im Falle einer Prüfung müssen Sie die Inhalte des vorgegebenen Curriculums in einem vergleichbaren zeitlichen Umfang nachweisen können. Eine Liste der jeweils zuständigen Stellen in den Bundesländern finden Sie unter folgendem Link:
bmuv.de/themen/strahlenschutz/nichtionisierende-strahlung/kosmetische-anwendung-nichtionisierender-strahlung/zustaendigkeit-der-bundeslaender-nisv.
Da die Voraussetzungen individuell je nach Art der Anwendungen und Vorerfahrungen variieren, kann die Bayerische Landesärztekammer im Vorfeld nicht garantieren, dass durch eine Fortbildung der Facherwerb gemäß § 5 NiSV erreicht wird, selbst wenn die Veranstaltung mit CME-Punkten versehen ist. Die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung durch eine Landesärztekammer erfolgt auf Basis der jeweiligen Fortbildungsordnung und nicht im Hinblick auf § 5 NiSV.
Insofern müssen Sie anhand des Curriculums überprüfen, welche Inhalte Ihnen noch fehlen und diese durch entsprechende Fortbildungen abdecken. Die Fortbildungen können auch bei verschiedenen Anbietern abgehalten werden. Anbieter, die Fortbildungen zum Erwerb der Fachkunde anbieten, müssen sich ebenfalls zeitlich und inhaltlich an dem Curriculum der BÄK orientieren.
Aus Gründen der Neutralität und des fairen Wettbewerbs können wir leider keine spezifischen Empfehlungen aussprechen.
Zuständigkeiten der Bundesländer NiSV
Was ist ein/e Interessenskonflikt/-kollision ?
Ein Interessenskonflikt liegt vor, wenn wirtschaftliche Beziehungen der wissenschaftlichen Kursleitung, des Anbieters oder auch der Mitwirkenden zu Unternehmen und deren Produkten/Verfahren bestehen, die an der Veranstaltung beteiligt sind.
Aus den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung (2015):
Interessenskonflikte sind definiert als Gegebenheiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst werden.
Unter primärem Interesse werden das Wohlergehen der Patienten und eine Weiterentwicklung des medizinischen Wissens verstanden. Sekundäre Interessen können materieller, sozialer und intellektueller Natur sein.
Die Bayerische Landesärztekammer bittet gemäß der Fortbildungsordnung (in Kraft seit 1. September 2025) im § 5 Abs. 8 um Offenlegung möglicher Interessenskonflikte.
Des Weiteren bitten wir Sie, im Antrag auf Fortbildungspunktezuerkennung sowie bei Ihrer Veranstaltung eventuelle Interessenskonflikte bekannt zu geben.
- Zu Investor: z.B. Aktienanteile an Produkt und/oder Unternehmen, die an der Veranstaltung beteiligt sind.
- Zu Produkt: z.B. Referent/Tutor war/ist an Produktentwicklung (rückwirkend bis zu 5 Jahren vor Veranstaltungstermin) oder Produktvermarktung involviert.
- Zu Berater: z.B. beratend tätig zur Produkt/Unternehmen (rückwirkend bis zu 5 Jahren vor Veranstaltungstermin)
Fortbildung
Haben Sie Fragen zur Qualitätssicherung in der Hämotherapie?
Hier geht es weiter zu den Antworten.
Ab wann ist die neue Fortbildungsordnung gültig?
Die neue Fortbildungsordnung tritt am 1. September 2025 in Kraft; alle ab diesem Zeitpunkt angemeldeten Veranstaltungen werden nach der neuen Ordnung geprüft, eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Dürfen bayerische Kursanbieter bei der Erklärung der wissenschaftlichen Leitung den nicht digitalen Weg wählen?
Ja, wenn die wissenschaftliche Leitung nicht als BLÄK-Mitglied angegeben wird, muss die unterschriebene Erklärung heruntergeladen und im Antrag hochgeladen werden.
Gibt es neue Fortbildungskategorien?
Ja, neu ist die Kategorie L für Zusatzstudiengänge mit ärztlichem Bezug, die als Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden können.
Ist eine digitale Evaluation möglich und wie viele Fragen sind nötig?
Ja, digitale Evaluation ist möglich; Struktur und Umfang sollten sich am Musterbogen der BLÄK orientieren.
Was ändert sich an den Begrifflichkeiten?
Die ärztliche Kursleitung wird zur wissenschaftlichen Leitung, der Veranstalter zum Anbieter.
Wie ändern sich die Zusatzpunkte bei E-Learning und Fachartikeln?
Bei vollständiger Erfüllung der Qualitätskriterien wird für bis zu acht E-Learning-Einheiten ein Zusatzpunkt vergeben.
Was bedeutet der Antrag auf eine klimasensible Fortbildungsveranstaltung?
Veranstaltungen können bei entsprechender Gestaltung als klimasensibel ausgewiesen und beworben werden.
Wie funktioniert die neue Evaluation und ist sie verpflichtend?
Die Evaluation ist verpflichtend; ein standardisierter Bogen wird bereitgestellt und muss auf Anfrage eingereicht werden.
Was ändert sich bei gesponserten Veranstaltungen?
Es sind detaillierte Offenlegungen erforderlich, und Sponsoring darf keinen Einfluss auf Inhalte haben.
Welche Änderungen ergeben sich für die wissenschaftliche Leitung?
Die wissenschaftliche Leitung muss eine verbindliche Erklärung zur Neutralität und Regelkonformität abgeben.
Was passiert bei unvollständigen Anträgen?
Unvollständige Anträge gelten als nicht gestellt und werden nicht bearbeitet.
Was ändert sich bei der Anmeldung von Hospitationen?
Hospitationen müssen vorab vom Anbieter angemeldet werden; eine Anmeldung durch Teilnehmende ist nicht mehr möglich.
Wie funktioniert der E-Mailversand zur Bestätigung der wissenschaftlichen Leitung?
E-Mails werden gebündelt versendet und bei fehlender Bestätigung nach drei und sieben Tagen erinnert.
Welche Angaben müssen im Veranstaltungsprogramm enthalten sein?
Die erforderlichen Angaben sind im BLÄK-Portal im Infopoint unter „Veranstaltungsprogramm“ aufgeführt.
Werden Fall-, Tumor- und Schmerzkonferenzen weiterhin anerkannt?
Ja, sofern sie außerhalb der klinischen Routine stattfinden und nicht der individuellen Therapieentscheidung dienen.
Informationen zum Fortbildungspunktekonto
Fortbildungszertifikate/ Nachweis
Die fortbildungsverpflichtende Person hat im geschützten Mitgliederbereich der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) verschiedene Auswahlmöglichkeiten:
Sie können sich die Fortbildungszertifikate nach § 95d SGB V, § 136b SGB V bzw. den Nachweis gemäß Art. 44 Abs. 2 BayRDG im geschützten Mitgliederbereich der BLÄK selbst erstellen und ausdrucken.
Der Nachweis gemäß Art. 44 Abs. 2 BayRDG kann nur erstellt werden, wenn die erforderliche Selbsteinstufung der geforderten 50 fachgebietsspezifischen Fortbildungspunkte im Vorfeld durch den Arzt erfolgt ist.
Das Freiwillige Fortbildungszertifikat wird den bei der Bayerischen Landesärztekammer gemeldeten Ärzten auf Anfrage ausgestellt, wenn diese in maximal drei Jahren mindestens 150 Fortbildungspunkte erworben und anhand der Fortbildungspunkte-Bescheinigung nachgewiesen haben.
Einreichen von Teilnahmebescheinigungen
- Fortbildungspunkte-Bescheinigungen können schnell und unkompliziert im Portal meineBLÄK hochgeladen werden. Der digitale Service ergänzt das papierbasierte Verfahren und trägt zur ökologischen Nachhaltigkeit bei. Den neuen Bereich zum Hochladen der Fortbildungspunkte-Bescheinigungen, finden Sie im „Portal meineBLÄK / Fortbildung / Teilnahmebescheinigung einreichen“. Dort können Fortbildungspunkte-Bescheinigungen selbstständig in verschiedensten Formaten hochgeladen werden.
- Bei postalischer Einreichung Ihrer Fortbildungspunkte-Bescheinigungen senden Sie diese bitte in Kopie mit unterzeichneter Einverständniserklärung/ Deckblatt an unsere Scanstelle in Mannheim
Kriterien für die Verbuchung von Teilnahmebescheinigungen
- Nur anrechnungsfähig mit vollständig eingetragenem Namen und Adresse des Teilnehmers.
- Die Veranstaltung ist im Vorfeld von einer zuständigen (Landes-)Ärztekammer mit Fortbildungspunkten und Veranstaltungsnummer anzuerkennen.
- Bei ausländischen Veranstaltungen ist eine formale Anerkennung von Fortbildungspunkten der dort zuständigen Institution erforderlich
Fortbildungspunkte einsehen
Im geschützten Mitgliederbereich der Bayerischen Landesärztekammer haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihr persönliches Fortbildungspunktekonto einzusehen und sich einen Fortbildungspunkte-Kontoauszug zu erstellen, dort wird jede registrierte Einzelveranstaltung mit Angabe der erworbenen Fortbildungspunkte aufgelistet.
Anleitungen
Rechtsgrundlagen
Gesetzestext zur fachlichen Fortbildung §95d bundesrecht.juris.de/sgb_5 unter § 95d Pflicht
Fragen und Antworten zur Anmeldung einer Veranstaltung
Anmeldefrist
Welche Fristen sind bei der webbasierten Anmeldung einer Veranstaltung zu beachten?
Aktuell können Veranstaltungen bis zu 12 Monate im Voraus angemeldet werden.
Die Anmeldung einer Veranstaltung muss spätestens zehn Werktage (Montag bis Samstag) vor Beginn der Veranstaltung webbasiert bei der Kammer erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Anmeldung nicht mitzählt.t.
Wie melde ich eine Veranstaltung zur Fortbildungspunkte-Zuerkennung in Bayern an?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich webbasiert über die Homepage der Bayerischen Landesärztekammer.
Anmeldung einer Fortbildungsveranstaltung
Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
Für welche Veranstaltungen ist eine webbasierte Zuerkennung von Fortbildungspunkten möglich?
- Für Veranstaltungen mit fachlich-medizinischen Themen, einschließlich ärztlicher Qualitätssicherung, sowie für Themen, die die Grundvoraussetzungen der ärztlichen Berufsausübung betreffen.
- Die Zuerkennung von Fortbildungspunkten für Veranstaltungen erfolgt ausschließlich, wenn diese sich – entsprechend angekündigt – an Ärzte sowie ärztlich geleitete Teams richten.
- Für Veranstaltungen, für die eine wissenschaftliche Leitungals wissenschaftlich Verantwortlicher bestellt und bei der Veranstaltung anwesend ist.
Welche Fortbildungskategorien gibt es?
Es gibt folgende Fortbildungskategorien:
- Kategorie A: Frontalvorträge mit nachfolgender Diskussion
- Kategorie B: Kongresse im In- und Ausland
- Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers
- Kategorie D: Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version
- Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
- Kategorie G: Hospitationen
- Kategorie H: Curricular vermittelte Inhalte, zum Beispiel in Form von curricularen Fortbildungsmaßnahmen, Inhalte von Weiterbildungskursen, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Inhalte von Zusatzstudiengängen
- Kategorie I: Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme
- Kategorie K: Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahme
- Kategorie L: Zusatzstudiengänge
Wer darf die wissenschaftliche Leitung übernehmen und welche Aufgaben hat die wissenschaftliche Leitung?
Die Veranstaltung muss von einem Arzt geleitet werden.
Die wissenschaftliche Leitung muss bei der Fortbildungsmaßnahme anwesend sein und trägt die wissenschaftliche Verantwortung.
Ausgenommen hiervon sind Strahlenschutz-Kurse (Strahlenschutz-Verordnung – StrlSchV). Hier sind Physiker und Medizinphysiker zulässig.
Welche Informationen müssen in einem Veranstaltungsprogramm ersichtlich sein?
Aus einem Veranstaltungsprogramm sollen folgende Inhalte zu erkennen sein:
- Einzelne Fortbildungsinhalte
- Veranstaltungsdatum
- Bindende Beginn- und Endzeiten sowie Pausenzeiten der Veranstaltung
- Veranstaltungsort
- Wissenschaftliche Leitung
- Der Anbieter der Veranstaltung
- Zutreffendenfalls finanzielle Förderung Dritter mit Angabe der Fördersumme mit Verwendungszweck
Die webbasiete Anmeldung einer Veranstaltung auf unserer Homepage ersetzt kein separates Veranstaltungsprogramm und muss zwingend im Antrag hochgeladen werden.
Was ist ein/e Interessenskonflikt/-kollision ?
Ein Interessenskonflikt liegt vor, wenn wirtschaftliche Beziehungen der wissenschaftlichen Kursleitung, des Anbieters oder auch der Mitwirkenden zu Unternehmen und deren Produkten/Verfahren bestehen, die an der Veranstaltung beteiligt sind.
Aus den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung (2015):
Interessenskonflikte sind definiert als Gegebenheiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst werden.
Unter primärem Interesse werden das Wohlergehen der Patienten und eine Weiterentwicklung des medizinischen Wissens verstanden. Sekundäre Interessen können materieller, sozialer und intellektueller Natur sein.
Die Bayerische Landesärztekammer bittet gemäß der Fortbildungsordnung (in Kraft seit 1. September 2025) im § 5 Abs. 8 um Offenlegung möglicher Interessenskonflikte.
Des Weiteren bitten wir Sie, im Antrag auf Fortbildungspunktezuerkennung sowie bei Ihrer Veranstaltung eventuelle Interessenskonflikte bekannt zu geben.
Zu Investor: z.B. Aktienanteile an Produkt und/oder Unternehmen, die an der Veranstaltung beteiligt sind.
Zu Produkt: z.B. Referent/Tutor war/ist an Produktentwicklung (rückwirkend bis zu 5 Jahren vor Veranstaltungstermin) oder Produktvermarktung involviert.
Zu Berater: z.B. beratend tätig zur Produkt/Unternehmen (rückwirkend bis zu 5 Jahren vor Veranstaltungstermin)
Elektronischer Informationsverteiler (EIV)
Was hat der Anbieter nach der Veranstaltung zu beachten?
Der Anbieter kann die elektronische Übermittlung der zuerkannten Fortbildungspunkte auf die Punktekonten der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) durchführen.
Dies sollte möglichst zeitnah erfolgen, eine Frist ist hierfür nicht einzuhalten. Allerdings können Änderungen nur bis zu sieben Tage nach der Erstmeldung vorgenommen werden.
Die Teilnehmerliste und Evaluationsbögen bleiben beim Veranstalter.
Folgende Unterlagen muss der Anbieter gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach Veranstaltungsdatum aufbewahren:
- Teilnehmerliste
- Finales Veranstaltungsprogramm
- ggf. Lernerfolgskontrolle (LEK)
- Evaluation der Veranstaltung
Was ist der Elektronische Informationsverteiler (EIV)?
Der EIV ist ein elektronisches Verfahren der Bundesärztekammer, das dafür sorgt, dass die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, zeitnah am Ende der Veranstaltung auf elektronischem Wege an die zuständige Ärztekammer übermittelt werden.
Die Registrierung der Teilnehmer wird dabei vom Fortbildungsanbieter vorgenommen.
Facherwerb NiSV
Welche Voraussetzungen gibt es um den Facherwerb gemäß NiSV zu erlangen?
Je nach Art der Anwendung und Ihren Vorerfahrungen sind Fortbildungen im Umfang von bis zu 52 oder 92 Unterrichtseinheiten (UE) erforderlich, die bei verschiedenen Anbietern besucht werden können. Sollten Sie im Rahmen Ihrer ärztlichen Weiterbildung bereits bestimmte im Curriculum aufgeführte Kompetenzen erworben haben, ist eine doppelte Absolvierung dieser Module nicht notwendig.
Die Prüfung des Facherwerbs gemäß NiSV erfolgt in Bayern individuell durch die Gewerbeaufsichtsämter und richtet sich nach den Vorgaben der Bundesärztekammer. Im Falle einer Prüfung müssen Sie die Inhalte des vorgegebenen Curriculums in einem vergleichbaren zeitlichen Umfang nachweisen können. Eine Liste der jeweils zuständigen Stellen in den Bundesländern finden Sie unter folgendem Link:
bmuv.de
Da die Voraussetzungen individuell je nach Art der Anwendungen und Vorerfahrungen variieren, kann die Bayerische Landesärztekammer im Vorfeld nicht garantieren, dass durch eine Fortbildung der Facherwerb gemäß § 5 NiSV erreicht wird, selbst wenn die Veranstaltung mit CME-Punkten versehen ist. Die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung durch eine Landesärztekammer erfolgt auf Basis der jeweiligen Fortbildungsordnung und nicht im Hinblick auf § 5 NiSV.
Insofern müssen Sie anhand des Curriculums überprüfen, welche Inhalte Ihnen noch fehlen und diese durch entsprechende Fortbildungen abdecken. Die Fortbildungen können auch bei verschiedenen Anbietern abgehalten werden. Anbieter, die Fortbildungen zum Erwerb der Fachkunde anbieten, müssen sich ebenfalls zeitlich und inhaltlich an dem Curriculum der BÄK orientieren.
Aus Gründen der Neutralität und des fairen Wettbewerbs können wir leider keine spezifischen Empfehlungen aussprechen.
Fortbildungsanerkennung
Was geschieht nach der Anmeldung einer Veranstaltung?
Der Antragsteller erhält eine automatisch generierte E-Mail (Remail). Diese sollte innerhalb von 24 h nach der Anmeldung eingehen und gilt als Eingangsbestätigung.
Nach Bearbeitung und Freigabe der Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer, erhält der Anbieter eine weitere E-Mail mit Bestätigung der zuerkannten Punktezahl, Teilnehmerliste, Teilnahmebescheinigung, Passwort für EIV und weitere Hinweise.
Was ist eine Stammnummer?
Jede webbasierte angemeldete Fortbildungsveranstaltung erhält eine eigene sog. Stammnummer (SNR), die Sie auf der Eingangsbestätigung (Remail) der Bay. Landesärztekammer finden können. Bitte halten Sie bei Fragen diese Stammnummer immer bereit.
Wie lange dauert es, bis Fortbildungspunkte einer Veranstaltung zuerkannt werden?
Da eine Prüfung individuell erfolgt und chronologisch bearbeitet werden, kann es zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass zur Bearbeitung Ihrer Anträge unbedingt die Vollständigkeit der Unterlagen erforderlich ist (Veranstaltungsprogramm, Flyer, Einladung, ggf. Lernerfolgskontrollen, etc).
Veranstalter
Wer darf die wissenschaftliche Leitung übernehmen und welche Aufgaben hat die wissenschaftliche Leitung?
Die Veranstaltung muss von einem Arzt geleitet werden.
Die wissenschaftliche Leitung muss bei der Fortbildungsmaßnahme anwesend sein und trägt die wissenschaftliche Verantwortung.
Ausgenommen hiervon sind Strahlenschutz-Kurse (Strahlenschutz-Verordnung – StrlSchV). Hier sind Physiker und Medizinphysiker zulässig.
Was geschieht nach der Anmeldung einer Veranstaltung?
Der Antragsteller erhält eine automatisch generierte E-Mail (Remail). Diese sollte innerhalb von 24 h nach der Anmeldung eingehen und gilt als Eingangsbestätigung.
Nach Bearbeitung und Freigabe der Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer, erhält der Anbieter eine weitere E-Mail mit Bestätigung der zuerkannten Punktezahl, Teilnehmerliste, Teilnahmebescheinigung, Passwort für EIV und weitere Hinweise.
Was ist eine Stammnummer?
Jede webbasierte angemeldete Fortbildungsveranstaltung erhält eine eigene sog. Stammnummer (SNR), die Sie auf der Eingangsbestätigung (Remail) der Bay. Landesärztekammer finden können. Bitte halten Sie bei Fragen diese Stammnummer immer bereit.
Was hat der Anbieter nach der Veranstaltung zu beachten?
Der Anbieter kann die elektronische Übermittlung der zuerkannten Fortbildungspunkte auf die Punktekonten der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) durchführen.
Dies sollte möglichst zeitnah erfolgen, eine Frist ist hierfür nicht einzuhalten. Allerdings können Änderungen nur bis zu sieben Tage nach der Erstmeldung vorgenommen werden.
Die Teilnehmerliste und Evaluationsbögen bleiben beim Veranstalter.
Folgende Unterlagen muss der Anbieter gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach Veranstaltungsdatum aufbewahren:
- Teilnehmerliste
- Finales Veranstaltungsprogramm
- ggf. Lernerfolgskontrolle (LEK)
- Evaluation der Veranstaltung