Mit folgenden Beschlüssen ging der erste Sitzungstag des 69. Bayerischen Ärztetages in Fürth zu Ende: Widerspruchsregelung bei Organspenden gefordert
Der 69. Bayerische Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die derzeit geltende Zustimmungsregelung bei Organspenden durch eine Widerspruchsregelung zu
ersetzen. Umfragen zufolge wären 60 bis 70 Prozent aller Bürger dazu bereit, Organspender zu werden. Auf Grund der aktuell gültigen Zustimmungsregelung
muss jeder potenzielle Organspender einen Organspendeausweis ausfüllen und bei sich tragen. Bei einer Widerspruchsregelung müsste ein potenzieller Organspender gar nichts tun. Irreführende Werbung bei Kindernahrungs-Produkten Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, an Kinder und Eltern gerichtete Fernsehwerbung für fett- und zuckerreiche Nahrungsmittel mit irreführenden Prädikaten, mit denen der Eindruck erweckt wird, das Produkt habe einen hohen Nährwert und sei daher für „Kinder besonders geeignet“, kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu verbieten. Darüber hinaus wird der Bundesgesetzgeber aufgefordert, eine „Ampel-Kennzeichnung“ dieser Nahrungsmittel nach dem Beispiel in vielen anderen Ländern einzuführen, wie es die einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte für dringend erforderlich und geboten halten.
Ärztetag lehnt Kostenerstattungsprinzip ab Der 69. Bayerische Ärztetag fordert die politisch Verantwortlichen auf, im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Sachleistungsprinzip beizubehalten und von einer Ausweitung des Kostenerstattungsprinzips abzusehen. Die Ergebnisse von Direktzahlungen im Krankheitsfall seien ernüchternd. Sie führten nicht zu einer rationaleren Nutzung des Gesundheitssystems, dafür aber zu einer gewissen Benachteiligung der sozial schwachen gesellschaftlichen Gruppen. Vor allem ärmere und ältere Personen ließen sich eventuell dadurch vom Arztbesuch abhalten. Eine Steuerungswirkung mit begrenzter Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen könne nur bei entsprechender Höhe der Selbstbeteiligung eintreten. Dadurch werde gerade der ohnehin hilfsbedürftige Kranke noch zusätzlich belastet. Mehr Krankenhauspersonal für Hygiene Die Krankenhausträger werden aufgefordert, die personelle Ausstattung der Kliniken im ärztlichen und im pflegerischen Bereich wieder so weit nach oben anzupassen, dass hygienisch korrektes Arbeiten in allen Bereichen der Kliniken eingehalten werden kann.