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Ombudsstelle / Clearingstelle
Informationen zu Ombudsstellen und Clearingstelle Rechtskonformität als Anlaufstellen für Beratung und Unterstützung
Die Ombudsstellen und die Clearingstelle Rechtskonformität stehen als vertrauensvolle Anlaufstellen für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. Sie bieten Unterstützung bei Fragen, Konflikten oder Beschwerden im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit und tragen dazu bei, Missverständnisse zu klären und – sofern vorgesehen – rechtliche Einschätzungen durch ein Votum zu erhalten.
Ombudsstelle Weiterbildung
Auf der Grundlage einer Entschließung des 70. Bayerischen Ärztetages wurde die Ombudsstelle für Weiterbildungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer eingerichtet. Sie dient als Anlaufstelle für alle in Bayern tätigen Ärztinnen und Ärzte, die sich von Fehlverhalten oder Unredlichkeit in Zusammenhang mit der Weiterbildung betroffen sehen. Die Ombudspersonen werden beratend, gegebenenfalls vermittelnd und in Ausnahmefällen eventuell auch eingreifend tätig.
Die Ombudsstelle wird von zwei unabhängigen ärztlichen Ombudspersonen besetzt:
Frau Silke Bethge und Herrn Dr. med. Wolfgang Schaaf.
Die Verfahrensordnung mit detaillierten Regelungen finden Sie hier: Verfahrensordnung Ombudsstelle Weiterbildung
Interner Hinweis:
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Ombudsstelle Ärztliche Unabhängigkeit
Interner Hinweis:
[Momentan nur interner Platzhalter – Achtung: muss der weiteren Entwicklung dann angepasst werden]
Bei der Bayerischen Landesärztekammer ist eine Ombudsstelle Ärztliche Unabhängigkeit eingerichtet. Als Anlaufstelle für Beschwerden und Probleme im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit kann sie jede bzw. jeder in Bayern tätige und bei der ärztlichen Berufsvertretung in Bayern gemeldete Ärztin bzw. Arzt formlos anrufen.
Die Ombudsstelle berät bei Konflikten, die im Zusammenhang mit der ärztlichen Weisungsfreiheit stehen.
Sie kann Konfliktfälle sammeln und anonymisiert ihre Bewertung auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer oder im Bayerischen Ärzteblatt veröffentlichen.
Die Ombudsstelle wird von zwei unabhängigen ärztlichen Ombudspersonen besetzt:
Herr Dr. med. Florian Gerheuser (stationär) und Ombudsperson N.N.
Die Geschäftsstelle der Ombudsstelle Ärztliche Unabhängigkeit ist bei der Bayerischen Landesärztekammer angesiedelt. Sie unterstützt administrativ und juristisch die Ombudspersonen.
Die Verfahrensordnung mit detaillierten Regelungen finden Sie hier: Interner Hinweis:
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- Telefon: 089/4147-279
- E-Mail: noch-zu-vergeben@blaek.de
Clearingstelle Rechtskonformität
Die gemeinsamen sektorenübergreifenden Clearingstelle Rechtskonformität gründet auf einer Vereinbarung zwischen der Bayerischen Landesärztekammer,der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft.
Ihre Aufgabe ist es, bestehende oder zukünftig beabsichtigte Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten auf ihre Rechtskonformität, insbesondere bezogen auf das ärztliche Berufsrecht, das SGB V, den Bundesmantelvertrag sowie andere gesetzliche und untergesetzliche Normen zu überprüfen und den Vertragsparteien ein entsprechendes Votum zukommen zu lassen.
Die Clearingstelle ist eine unabhängige Stelle, dessen Verfahrensordnung mit detaillierten Regelungen Sie hier finden: Verfahrensordnung Clearingstelle ärztliche Unabhängigkeit
Die Geschäftsstelle der Clearingstelle ist bei der Bayerischen Landesärztekammer angesiedelt und über die Kontaktdaten rechts zu erreichen.
- Telefon: 089/4147-220 oder -279
- E-Mail: clearingstelle@blaek.de