In Deutschland sind für alle Angelegenheiten der ärztlichen Weiterbildung die Landesärztekammern zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung ist für die Landesärztekammern nicht bindend. Daher können die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesärztekammern abweichende Bestimmungen enthalten. Ein Arzt in Weiterbildung muss die Zeiten und die Inhalte der Weiterbildungsordnung derjenigen Landesärztekammer nachweisen, bei der er den Antrag auf Anerkennung der Bezeichnung stellt und deren Kammermitglied er ist.