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Sind die Kriterien der Weiterbildung in allen deutschen Bundesländern gleich?

In Deut­sch­land sind für alle Ange­le­gen­hei­ten der ärzt­li­chen Weiter­bil­dung die Landes­ärz­te­kam­mern zustän­dig. Die von der Bunde­s­ärz­te­kam­mer erar­bei­tete (Muster-)Weiter­bil­dungs­ord­nung ist für die Landes­ärz­te­kam­mern nicht bindend. Daher können die Weiter­bil­dungs­ord­nun­gen der einzel­nen Landes­ärz­te­kam­mern abwei­chende Bestim­mun­gen enthal­ten. Ein Arzt in Weiter­bil­dung muss die Zeiten und die Inhalte der Weiter­bil­dungs­ord­nung derje­ni­gen Landes­ärz­te­kam­mer nach­wei­sen, bei der er den Antrag auf Aner­ken­nung der Bezeich­nung stellt und deren Kammer­mit­glied er ist.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
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