Dies ist in Absprache mit der Berufsschule zu klären, die eigentlich die für die berufsschulische Ausbildung zuständige Berufsschule ist. Die Bayerische Landesärztekammer hat hierauf keinen Einfluss.
Dies ist in Absprache mit der Berufsschule zu klären, die eigentlich die für die berufsschulische Ausbildung zuständige Berufsschule ist. Die Bayerische Landesärztekammer hat hierauf keinen Einfluss.
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