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Kopierkosten – Können für die Anfertigung von Kopien Kosten in Rechnung gestellt werden?

Nein, bei der ersten Anfor­de­rung von Kopien aus der Pati­en­te­n­akte können seit Inkraft­tre­ten der EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung keine Kosten mehr erho­ben werden. Der verant­wort­li­che Arzt hat dem Pati­en­ten unver­züg­lich und unent­gelt­lich eine Kopie der Pati­en­te­n­akte auszu­hän­di­gen, wenn dies von ihm verlangt wird.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de