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Existiert ein Hilfsfonds für Ärztinnen und Ärzte bei der BLÄK?

Im Heil­be­rufe-Kammer­ge­setz ist fest­ge­legt, dass die Berufs­ver­tre­tung u. a. die Aufgabe hat „sozi­ale Einrich­tun­gen für Ärzte und deren Ange­hö­rige zu schaf­fen“. Der Hilfs­fonds unter­stützt unver­schul­det in Not gera­tene Ärztin­nen und Ärzte sowie Arzt­wit­wen und Arzt­wai­sen, deren Versor­gung nicht sicher­ge­stellt ist. Voraus­set­zung hier­für ist die Befür­wor­tung des örtlich zustän­di­gen ärzt­li­chen Kreis­ver­ban­des. Es erfolgt eine Einzel­fall­prü­fung (Offen­le­gung der Einnah­men / Ausga­ben mit Bele­gen), bei der das Gremium Hilfs­aus­schuss über (voll­stän­dige) Anträge entschei­det. Der Hilfs­fonds kommt in Betracht, wenn nicht andere staat­li­che Stel­len zustän­dig sind (z. B. bei Arbeits­lo­sig­keit).

Einnah­men (z. B. Sozi­al­hilfe) sind anzu­ge­ben bzw. diese müsste bean­tragt werden, wenn die Voraus­set­zun­gen zutref­fen. Der aus dem Hilfs­fonds unter­stützte Perso­nen­kreis betrifft Ärztin­nen und Ärzte, die keine Kassen­pra­xis ausge­übt haben. Für Anträge von nieder­ge­las­se­nen Ärzten, die Vertrags­a­rzt waren bzw. sind, ist das KVB Unter­stüt­zungs­werk zustän­di­ger Ansprech­part­ner. Bei Fragen zum Hilfs­fonds wenden Sie sich bitte an den Bereich Finan­zen unter 089 4147–240.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de