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Welche Änderungen ergeben sich für die wissenschaftliche Leitung?

Die wissen­schaft­li­che Leitung muss künf­tig eine verbind­li­che Erklä­rung abge­ben, dass die Fort­bil­dung inhalt­lich neutral, unab­hän­gig und regel­kon­form durch­ge­führt wird. BLÄK-Mitglie­der, die für eine Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tung die wissen­schaft­li­che Leitung über­neh­men, müssen die Bestä­ti­gung für jede Veran­stal­tung im Meine-BLÄK-Portal abge­ben. Die Betrof­fe­nen werden durch deren EFN iden­ti­fi­ziert und per E-Mail benach­rich­tigt. Nach einer Anmel­dung im perso­nen­ge­bun­de­nen Meine-BLÄK-Portal kann die Erklä­rung bestä­tigt werden.

Für wissen­schaft­li­che Leitun­gen, die nicht Mitglied der BLÄK sind, muss die Erklä­rung für jede Veran­stal­tung als unter­schrie­be­nes PDF-Doku­ment bei der Antrag­stel­lung ange­hängt werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de