- Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin von der Bayerischen Landesärztekammer ein Zeugnis (§ 37 Abs. 2 BBiG).
- Nach zusätzlichem Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Wahlteil erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin den Brief „Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung/Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“.
Siehe dazu auch § 24 (1), (4) der Prüfungsordnung zur Durchführung der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.