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Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?

Der Rück­tritt von einer bereits gebuch­ten Veran­stal­tung ist ausschließ­lich schrift­lich mitzu­tei­len; für evtl. Rück­über­wei­sun­gen der Teil­nah­me­ge­bühr wird die Bank­ver­bin­dung der Teil­neh­men­den benö­tigt.

  1. Bei Zugang des Rück­tritts vier Wochen vor Veran­stal­tungs­be­ginn, wird eine Stor­no­ge­bühr in Höhe der halben Teil­nah­me­ge­bühr erho­ben.
  2. Bei Zugang des Rück­tritts zwei Wochen vor Veran­stal­tungs­be­ginn bzw. Nicht-Erschei­nen zur Veran­stal­tung wird eine Stor­no­ge­bühr in Höhe der vollen Teil­nah­me­ge­bühr erho­ben.
  3. Sofern der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer durch den Rück­tritt Stor­no­kos­ten im Tagungs­ho­tel / der Veran­stal­tungs-Loka­li­sa­tion entste­hen, werden diese in voller Höhe dem Teil­neh­mer in Rech­nung gestellt.
  4. Bei Abmel­dung wird in jedem Fall für die Nutzung der kurss­pe­zi­fi­schen E-Lear­ning Platt­form der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rech­nung gestellt, sofern Sie sich auf der Platt­form schon einge­loggt haben.
  5. Bei Benen­nung von Ersatz­teil­neh­men­den – bis maxi­mal 10 Tage vor Veran­stal­tungs­be­ginn möglich, welcher die Veran­stal­tung auch tatsäch­lich besucht, wird die die Stor­no­ge­bühr nicht fällig, jedoch eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von 25,00 €.

Hinweis: Die Stor­no­be­din­gun­gen sehen keine kosten­freien Rück­tritt im Krank­heits­fall vor. Hier gelten die voran­ge­gan­ge­nen Stor­no­staf­fe­lun­gen.

Ände­run­gen und Absage einer Veran­stal­tung durch die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer

Die Fort­bil­dun­gen finden nur bei Errei­chen einer Mindest­teil­neh­mer­zahl statt. Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer behält sich hinsicht­lich der Durch­füh­rung vor, Ände­run­gen vorzu­neh­men, u. a. im Falle eines außer­ge­wöhn­li­chen Ereig­nis­ses. Wird eine Fort­bil­dung abge­sagt, werden bereits gezahlte Teil­nah­me­ge­büh­ren in voller Höhe erstat­tet. Weiter­ge­hende Ansprü­che, insbe­son­dere Scha­dens­er­satz­ansprü­che, sind ausge­schlos­sen.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de