Belegärzte können einer Behandlungseinheit zugeordnet werden (Abschnitt 6.4.1.3.3.1 Richtlinie Hämotherapie). Wenn sie im Rahmen ihrer Belegarzttätigkeit transfundieren, muss sichergestellt sein, dass die Belegabteilung einen Transfusionsbeauftragten hat. Die Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut und die Übersendung des Berichtsbogens/Qualitätsbericht an die BLÄK erfolgt dann über das Krankenhaus.
Falls ein Belegarzt nur in seiner Praxis transfundiert, muss er ein eigenes, dem Leistungsumfang seiner Praxis entsprechendes QM-System haben und entsprechend qualifiziert sein.