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QM-Hämotherapie: „Ich bin als Belegarzt in einer Klinik mit Qualitätsbeauftragtem tätig, muss ich den Berichtsbogen etc. trotzdem ausfüllen?“

Bele­gärzte können einer Behand­lungs­ein­heit zuge­ord­net werden (Abschnitt 6.4.1.3.3.1 Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie). Wenn sie im Rahmen ihrer Bele­g­a­rzt­tä­tig­keit trans­fun­die­ren, muss sicher­ge­stellt sein, dass die Bele­g­ab­tei­lung einen Trans­fu­si­ons­be­auf­trag­ten hat. Die Meldung an das Paul-Ehrlich-Insti­tut und die Über­sen­dung des Berichts­bo­gens/Quali­täts­be­richt an die BLÄK erfolgt dann über das Kran­ken­haus.
Falls ein Bele­g­a­rzt nur in seiner Praxis trans­fun­diert, muss er ein eige­nes, dem Leis­tungs­um­fang seiner Praxis entspre­chen­des QM-System haben und entspre­chend quali­fi­ziert sein.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
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