• Home |
  • Am Stichtag (1. Februar des Beitragsjahres) bzw. schon davor besteht ein Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Muss ich einen Beitrag entrichten?

Am Stichtag (1. Februar des Beitragsjahres) bzw. schon davor besteht ein Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Muss ich einen Beitrag entrichten?

Ja, es ist ein Beitrag zu entrich­ten, da auch während des Beschäf­ti­gungs­ver­bo­tes ein Entgelt gezahlt wird. Die Berech­nung erfolgt nach den Einkünf­ten des Vorvor­jah­res. Sie können aller­dings einen Antrag auf Ermä­ßi­gung zusam­men mit den Nach­wei­sen einrei­chen. Bitte fügen Sie auch entspre­chende Nach­weise über das Beschäf­ti­gungs­ver­bot, den Mutter­schutz und die Eltern­zeit bei.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de