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Was kann berichtet werden?

Alle sicher­heits­re­le­van­ten Ereig­nisse, die in der Medi­zin auftre­ten, können von Mita­r­bei­te­rin­nen und Mita­r­bei­tern des Gesund­heits­we­sens berich­tet werden. Dies können Fehler, Beinahe-Schä­den, Kriti­sche Ereig­nisse oder auch Uner­wünschte Ereig­nisse sein.
Die Anga­ben zum Pati­en­ten redu­zie­ren sich auf das Alter und das Geschlecht des Pati­en­ten.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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