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Am Stichtag hatte ich keinen WBA beschäftigt. Ist eine Meldung trotzdem notwendig?

Ja. Auch Weiter­bil­dungs­be­fugte, die am Stich­tag keine WBA hatten, werden um Infor­ma­tion als „Null­mel­dung“ gebe­ten. Eine Konse­quenz für die Weiter­bil­dungs­be­fug­nis hat die Null­mel­dung nicht.

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