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Um Ihre Weiterbildung zum Facharzt, in einem Schwerpunkt oder einer Zusatzbezeichnung beginnen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die Weiterbildung in strukturierter Form erfolgen und angemessen vergütet werden. Eine Weiterbildung ist auch in Teilzeit möglich (vgl. FAQ). Sind im sogenannten Kopfteil der WBO unter „Weiterbildungszeit“ Kurse vorgeschrieben, so achten Sie darauf, dass es sich um anerkannte Weiterbildungskurse handelt. Während der Weiterbildung muss der Fortschritt kontinuierlich im eLogbuch dokumentiert werden.

ACHTUNG: mit der Weiterbildung kann erst begonnen werden, wenn Sie über die ärztliche Approbation verfügen – eine vorübergehende Berufserlaubnis nach § 10 der Bundesärzteordnung (BÄO) ist NICHT ausreichend.

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