Berufshaftpflichtversicherung

  • Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung – was deckt sie ab?
  • Verpflichtung zum Abschluss
  • Welche Personen sind von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt / Versicherung über den Arbeitgeber?
  • Zeitlicher Geltungsbereich / Nachhaftungsversicherung / Ruhestandsversicherung
  • Deckungssummen
  • Verhalten bei Eintreten eines Versicherungsfalles
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Gemäß § 21 der Berufsordnung für die Ärzte Bayers (BO) und Art. 18 Abs. 1 Nr. 4 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) ist der Arzt verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern. Auf Verlangen ist dem zuständigen Ärztlichen Bezirksverband oder der Bayerischen Landesärztekammer ein entsprechender Nachweis über das Vorliegen der Versicherung vorzulegen, Art. 18 Abs. 1 Nr. 4 HKaG.

Auszug Berufsordnung für die Ärzte Bayerns

§ 21
Haftpflichtversicherung

Der Arzt ist verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern.

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