Berufshaftpflichtversicherung

  • Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung – was deckt sie ab?
  • Verpflichtung zum Abschluss
  • Welche Personen sind von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt / Versicherung über den Arbeitgeber?
  • Zeitlicher Geltungsbereich / Nachhaftungsversicherung / Ruhestandsversicherung
  • Deckungssummen
  • Verhalten bei Eintreten eines Versicherungsfalles
loewe-rechtliche-grundlagen
warnung

Gemäß § 21 der Berufs­ord­nung für die Ärzte Bayers (BO) und Art. 18 Abs. 1 Nr. 4 Heil­be­rufe-Kammer­ge­setz (HKaG) ist der Arzt verpflich­tet, sich hinrei­chend gegen Haft­pflicht­ansprü­che im Rahmen seiner beruf­li­chen Tätig­keit zu versi­chern. Auf Verlan­gen ist dem zustän­di­gen Ärzt­li­chen Bezirks­ver­band oder der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ein entspre­chen­der Nach­weis über das Vorlie­gen der Versi­che­rung vorzu­le­gen, Art. 18 Abs. 1 Nr. 4 HKaG.

Link zum HKaG Heil­be­rufe-Kammer­ge­setz in der Fassung der Bekannt­ma­chung vom 6. Februar 2002 ,GVBl. S. 42, 43, BayRS 2122–3-G.

Auszug Berufsordnung für die Ärzte Bayerns

§ 21
Haftpflichtversicherung

Der Arzt ist verpflich­tet, sich hinrei­chend gegen Haft­pflicht­ansprü­che im Rahmen seiner beruf­li­chen Tätig­keit zu versi­chern.

Vielleicht ebenfalls interessant:

Wegweiser

loewe-wegweiser

Niedergelassener Arzt

atteste

Angestellter Arzt

gremium
icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-up