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Änderung der Meldeordnung: Digitale Einreichung des Meldebogens seit Januar 2026 möglich

Seit dem 1. Januar 2026 können Ärztinnen und Ärzte ihre Erst- und Änderungsmeldungen bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) vollständig digital und ohne Unterschrift einreichen.

Grundlage ist eine Änderung der Meldeordnung der BLÄK, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist: In § 3 Abs. 1 Satz 1 der Meldeordnung entfällt die bisherige Pflicht zur unterschriebenen Einreichung. Damit werden Medienbrüche beseitigt und der Meldeprozess beschleunigt.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de