Seit dem 1. Januar 2026 können Ärztinnen und Ärzte ihre Erst- und Änderungsmeldungen bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) vollständig digital und ohne Unterschrift einreichen.
Grundlage ist eine Änderung der Meldeordnung der BLÄK, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist: In § 3 Abs. 1 Satz 1 der Meldeordnung entfällt die bisherige Pflicht zur unterschriebenen Einreichung. Damit werden Medienbrüche beseitigt und der Meldeprozess beschleunigt.