Wie die deutsche Zahnärzteschaft und Ärzteschaft lehnt auch die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) den vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Referentenentwurf für eine neue (privatzahnärztliche) Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kategorisch ab, ist sie doch „insgesamt völlig unzulänglich“, so Dr. Klaus Ottmann, BLÄK-Vizepräsident. „Wir betrachten mit Sorge diesen Referentenentwurf zur GOZ als Modell für die Novellierung der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)“, befürchtet Ottmann.
Die Novelle sehe darüber hinaus aber auch Aspekte des Verhältnisses von freiem Beruf, Verordnungsgeber und Kostenträger angesprochen. Mit einer „Öffnungsklausel“ würden in § 2 a („Abweichende Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen nach Maßgabe von Verträgen mit den Kostenträgern“) Regelungsgedanken aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts in systemwidriger Weise übernommen und einseitig die Interessenslagen von privaten Krankenversicherungsunternehmen, möglicherweise auch der Beihilfeträger, bedient. „Hierin sehen wir einen Paradigmenwechsel im Verhältnis von Verordnungsgeber, Kostenträgern und freien Beruf. Damit würde der privaten Versicherungswirtschaft (und möglicherweise den staatseigenen Interessen als Beihilfeträger) die Tür für Verträge, die im Verhältnis von (Zahn-)Arzt und Patient systemwidrig sind und einen Fremdkörper darstellen, geöffnet.
Die BLÄK forderte grundlegende Korrekturen am Referentenentwurf und schloss sich einer Grundsatzerklärung, die im Rahmen einer außerordentlichen Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) einstimmig verabschiedet wurde an. „Der Entwurf ist ein plumper Versuch, privatärztliche Gebührenordnungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung anzugleichen, um so einer Einheitsversicherung den Weg zu bereiten“ kommentierte BLÄK Präsident Dr. H. Hellmut Koch. Gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit nahm die BLÄK bereits in diesem Sinne Stellung.