Zum 1. Juli 2024 wird Bayern die zweite Leichenschau vor Feuerbestattungen wieder einführen. Dies hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) der Bayerischen Landesärztekammer Anfang August mitgeteilt.
Da die bayerischen Gesundheitsämter aus personellen Gründen nicht in der Lage seien, die Leichenschauen selbst durchzuführen, sei vorgesehen, dass die Regierungen ab September 2023 eine öffentliche Ausschreibung beziehungsweise ein Vergabeverfahren durchführen würden, um Ärztinnen und Ärzte sowie deren Assistenz- und Verwaltungspersonal für diese Aufgabe zu gewinnen.
Gemäß § 17 Abs. 4 der Bestattungsverordnung (BestV) in der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Fassung erfolgt die zweite Leichenschau in dem Krematorium der Einäscherung. Zuständig für die zweite Leichenschau ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das betreffende Krematorium seinen Sitz hat. Zur Durchführung der zweiten Leichenschau kann sich das Gesundheitsamt juristischer Personen des öffentlichen Rechts bedienen, die durch die zuständige Regierung dazu beauftragt wurden. Alternativ können auch Ärzte oder nach ärztlichem Berufsrecht zulässige Gesellschaften des Privatrechts bedient werden, die dazu durch die zuständige Regierung nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Art. 8 des Gesundheitsdienstgesetzes beliehen worden sind. Das Berufsrecht schränkt die möglichen Gesellschaftsformen ein (vgl. insbesondere Art. 18 Abs. 1 Satz 2 HKaG sowie § 18 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns).
Es dürfen nur Ärzte die zweite Leichenschau durchführen, die die Gebietsbezeichnung „Rechtsmedizin“, „Pathologie“ oder „Öffentliches Gesundheitswesen“ oder eine vergleichbare Qualifikation führen, einem Institut für Rechtsmedizin angehören oder über besondere Sachkunde im Bereich der Leichenschau verfügen.
Update: Das StMGP hat inzwischen öffentliche Ausschreibungen (Auftragsbekanntmachungen) zur Durchführung der zweiten ärztlichen Leichenschau vor Feuerbestattungen veröffentlicht (Az. 0270.ZV-12-23-16 bis Az. 0270.ZV-18-23-15). Die Angebotsfrist endet am 25. Oktober 2023. Unter den folgenden Links können Sie an den Verfahren teilnehmen.