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Beantragung einer Approbation: Änderung von Zuständigkeiten

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Juli 2025 bayernweit die Regierung von Oberbayern für die Erteilung der Approbation bei Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz zuständig ist.

Bei einem Studienabschluss in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken erteilt weiterhin die Regierung von Unterfranken die Approbation.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de