Angestellte Mitglieder haben bei Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit und bei jedem Arbeitgeberwechsel einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen, wenn sie eine doppelte Beitragspflicht – im Versorgungswerk und in der gesetzlichen Rentenversicherung – vermeiden wollen. Zum 1. Januar 2023 tritt hier eine wichtige Änderung ein: Der Antrag muss zwingend elektronisch gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Dokument.