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Befreiung zugunsten der Bayerischen Ärzteversorgung wird elektronisch – Verfahrensänderung zum 1. Januar 2023

Angestellte Mitglieder haben bei Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit und bei jedem Arbeitgeberwechsel einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen, wenn sie eine doppelte Beitragspflicht – im Versorgungswerk und in der gesetzlichen Rentenversicherung – vermeiden wollen. Zum 1. Januar 2023 tritt hier eine wichtige Änderung ein: Der Antrag muss zwingend elektronisch gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Dokument.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de