Seit 1. September 2025 ist die neue Bayerische Fortbildungsordnung in Kraft getreten. Der Antrag ist mindestens 10 Werktage (Montag bis Samstag) vor Beginn der Veranstaltung webbasiert bei der Kammer zu stellen. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Anmeldung nicht mitzählt.
Der Antrag auf Anerkennung von Fortbildungspunkten für Strahlenschutzkurse gemäß Anerkennungsverfahren nach RöV/StrlSchV ist webbasiert mindestens 30 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Beginn der Veranstaltung bei der Kammer zu stellen.