Bereitschaftspraxen in Krankenhäusern
Der 74. Bayerische Ärztetag forderte die bayerischen Klinikträger auf, in enger Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die Ansiedlung und den Betrieb von Bereitschaftspraxen an Kliniken zu ermöglichen und zu fördern. „Dies dient auch der Entlastung der Kliniken und der dort tätigen Beschäftigten im ärztlichen und pflegerischen Bereich, ermöglicht die Verkürzung der Wartezeiten und schafft Raum für diejenigen Patienten, die aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung eine intensive Diagnostik und Notfallversorgung dringend benötigen“, so der Beschlusstext.
Krankenhausstrukturgesetz
Der 74. Bayerische Ärztetag forderte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) auf, bei Anreizsystemen zur Qualitätssteigerung (Pay for Performance) ausschließlich evidenzbasierte Elemente einzusetzen und im Wesentlichen Ergebnisindikatoren anstatt Prozess- oder Strukturindikatoren zuzulassen. „Die Kriterien für eventuelle Zu- oder Abschläge müssen fortlaufend von unabhängigen Gremien wissenschaftlich fundiert überprüft werden, um Fehlanreize, zum Beispiel mit dem Resultat einer Risikoselektion, rasch zu erkennen und zu beseitigen“, formulierten die Delegierten. Dafür sollten zusätzliche Forschungsmittel bereitgestellt werden. Der Bundesgesetzgeber wurde aufgefordert, bei der Verabschiedung des Krankenhausstrukturgesetzes der Sondersituation der Universitätskliniken aufgrund der Aufgaben in Forschung und Lehre durch Einführung einer Extremkostenzulage adäquat Rechnung zu tragen.
Krebsregister
Die Bayerische Staatsregierung wurde aufgefordert, die bisherigen Strukturen bei den einzelnen Tumorzentren weiterhin zu nutzen im Interesse einer äußerst reibungslosen und höchst effizienten Patientenversorgung durch Aufrechterhaltung der bestehenden hohen Meldequote. Die namentliche Erfassung und personenbezogene lückenlose Verlaufsdokumentation bayerischer Krebspatienten durch eine staatliche Erfassungsstelle ohne Kli-nikbezug werde abgelehnt.
Antikorruptionsgesetz
Die Delegierten forderten den Gesetzgeber auf, das Antikorruptionsgesetz in der Weise zu präzisieren bzw. die Gesetzesbegründung zu spezifizieren, dass die „tägliche Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Klinikärztinnen und Klinikärzten weiterhin lebbar ist und nicht durch unbestimmte Rechtsbegriffe, die sich im Entwurf des § 299a Strafgesetzbuch (StGB) derzeit widerspiegeln, nachhaltig erschwert bzw. unmöglich gemacht werden“. Dies erfordere die ersatzlose Streichung der Nummer 2 des § 299a Abs. 1 StGB-E.
Internationale Handelsabkommen
Internationale Handelsabkommen dürfen die Gesundheitsversorgung und den öffentlichen Gesundheitssektor nicht gefährden, das verlangte der 74. Bayerische Ärztetag in einem Leitantrag des Präsidiums und rief die Bayerische Staatsregierung auf, über den Bundesrat darauf hinzuwirken, die Verhandlungen transparent und offen zu gestalten und der Öffentlichkeit Einblicke in die Verhandlungstexte zu geben. Das Sozial- und Gesundheitssystem dürfe von weltweit agierenden Konzernen nicht vereinnahmt werden.
Gewalt gegenüber Notfallärzten
Wegen zunehmender Gefährdung von Rettungspersonal wurde eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Integrierter Leitstelle und Rettungsdiensten gefordert. Durch den nun neu sukzessive eingeführten Zugriff der Integrierten Leitstelle auf Daten des Einwohnermeldeamtes sei eine dortige Kennzeichnung von potenziell gefährdenden Personen vorzunehmen.
Mehr Engagement für Medizinische Fachangestellte (MFA)
Der 74. Bayerische Ärztetag forderte alle bayerischen Ärztinnen und Ärzte dazu auf, künftig das Engagement zur Nachwuchsgewinnung von MFA zu verstärken. In den vergangenen Jahren habe sich auch im Bereich der MFA der in allen beruflichen Bereichen eingetretene Fachkräftemangel eingestellt. Immer weniger junge Menschen möchten den Beruf der/des MFA erlernen. Auch stünden immer weniger zur Erlernung dieses Berufes tatsächlich geeignete junge Menschen zur Verfügung. Ebenso habe sich in den vergangenen Jahren der Abgang von Auszubildenden und auch bereits vollausgebildeten MFA in andere Berufszweige verstärkt.