Der 129. Deutsche Ärztetag (DÄT) hat Ende Mai mit großer Mehrheit den Vorstand der Bundesärztekammer beauftragt, die gemeinsam mit dem PKV-Verband entwickelten Entwürfe zu einer novellierten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben.
Gleichzeitig hat der DÄT das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Novellierung der GOÄ auf dieser Grundlage unverzüglich einzuleiten.
Eine Neufassung der GOÄ muss vor ihrem Inkrafttreten das übliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Unter anderem bedarf es einer Entscheidung des Deutschen Bundestags.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link auf der Website der Bundesärztekammer: