Am 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft (BGBl. 2021 I, 882). Durch die Reform wird das Rechtsinstitut der Betreuung umfassend modernisiert und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen wesentlich gestärkt. Neben zahlreichen Änderungen wurde erstmalig ein Einsichtsrecht für Ärztinnen und Ärzte in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sowie ein gesetzliches Ehegatten-Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten eingeführt. Mit dem beigefügten Informationsblatt möchten wir Ihnen gerne die wichtigsten Informationen zu diesen Neuerungen mitteilen.