Im Oktober 2024 hat der 83. Bayerische Ärztinnen- und Ärztetag Änderungen der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns (WBO) beschlossen. Diese Änderungen sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Eine der Änderungen betrifft Weiterbildende im Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin besonders:
Die Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin setzt nun verpflichtend die Teilnahme an einer 80-stündigen Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 WBO 2021 in Psychosomatischer Grundversorgung voraus. Hintergrund dieser Änderung ist die Übernahme der (Muster-)Weiterbildungsordnung ins Landesrecht.
Um den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung ausreichend Zeit für die Absolvierung dieses Kurses zu geben, hat der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer in seiner November-Sitzung 2024 eine Übergangsregelung beschlossen:
- Übergangsfrist: Der Kursnachweis ist erst ab dem 1. Juli 2026 verpflichtend.
- Wird der Antrag auf Prüfungszulassung vor dem 1. Juli 2026 gestellt, entfällt der Kursnachweis nach neuer WBO.
Sie haben weitere Fragen zur Änderung? dann wenden Sie sich bitte an die Abteilung Anerkennungen unter:
• E-Mail: Anerkennungen@blaek.de
• Telefon: 089 4147-132