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Informationen für privatärztlich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die sich an der Impfkampagne gegen das SARS-CoV-2-Virus beteiligen wollen

Mit Inkrafttreten einer Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung zum 7. Juni 2021 können auch „Arztpraxen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sofern sie ihre niedergelassene Tätigkeit […] nachgewiesen haben“, Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen. Detailinfos finden Sie im Dokument „Verfahren Einbindung Privatärzte in das Impfgeschehen“. Die notwendige Meldebestätitung und die Selbsterklärung können im Meine BLÄK-Portal heruntergeladen werden.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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