Mit Inkrafttreten einer Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung zum 7. Juni 2021 können auch „Arztpraxen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sofern sie ihre niedergelassene Tätigkeit […] nachgewiesen haben“, Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen. Detailinfos finden Sie im Dokument „Verfahren Einbindung Privatärzte in das Impfgeschehen“. Die notwendige Meldebestätitung und die Selbsterklärung können im Meine BLÄK-Portal heruntergeladen werden.