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Kein verkaufter Patient oder Kopf- oder Fangprämien

Berufsordnung, Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen, Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement und der aktuelle Stand in Sachen ambulante Behandlung im Krankenhaus (§ 116 b SGB V) sind die wesentlichen diesjährigen Ärztetagsthemen von Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).
Ottmann sprach zunächst die in den Medien diskutierten Themen „Zuweiserpauschale“, Arztbewertung im Internet oder Patientenbeauftragter an. Er stellte nochmals klar, dass nach der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns, es „dem Arzt nicht gestattet ist, für die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren.“ (§ 31). Dem „verkauften Patient“ oder Kopf- oder Fangprämien“ erteilte der Vize eine klare Absage. Nicht zu verwechseln sei dies jedoch mit den zahlreichen Vereinbarungen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern, die ambulante Dienstleistungen betreffen, z. B. im Rahmen von Integrationsverträgen nach § 140 SGB V oder in engen Grenzen für die prä- und poststationäre Versorgung der Patienten. Die Verträge nach § 140 SGB V seien vertraulich und der BLÄK nicht bekannt. „In Bayern sind bisher keine konkreten Hinweise für sogenanntes ‚Kopfgeld‘ bekannt“, so Ottmann wörtlich. Auf Forderungen, wonach auf Landesebene zwischen Krankenhausgesellschaft, Kassenärztlicher Vereinigung (KV) und Landesärztekammer Clearingstellen etabliert werden sollen, reagierte Ottmann mit der Maßgabe, dass deren Geschäftsstelle und Sitz bei den Landesärztekammern sein solle, da es um berufsrechtliche Belange geht.
Desweiteren lehnte Ottmann auch das von der AOK angedachte Ärzte-Bewertungsportal ab, sei dies doch auf eine „rein subjektive Laienbewertung aufgebaut“. Auch den Vorstellungen der CSU nach staatlichem Patientenbeauftragten im Bayerischen Gesundheitsministerium zeigte er die rote Karte. Es seien keine neuen Beratungsstellen nötig, da die Beratung schon seit Jahren durch Krankenkassen, KVB, BLÄK, Patientenberatungsstellen oder Selbsthilfegruppen geleistet werde. Im Übrigen weise das Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) gutachterliche Tätigkeiten und Streitschlichtung ausdrücklich den Kammern zu. Zur Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der BLÄK zeigte Ottmann, dass die Anerkennung eines Behandlungsfehlers im Jahr 2008/2009 auf 32 % leicht angestiegen ist (Vorjahr: 30%).

Zum Stand der Novellierung der GOÄ stellte der Vize acht Grundätze vor:

  • Referenzgebührenordnung für die aktuelle Wertigkeit der ärztlichen Leistungen – Maßstab für zukünftige Ärztehonorare
  • Absolute Einzelleistungsvergütung – keine Pauschalen
  • Im operativen / interventionellen Bereich sind Komplexgebühren sinnvoll
  • GOÄ muss sektorübergreifend sein
  • Betriebswirtschaftliche Berechnung muss belastbar, nachvollziehbar sein
  • GOÄ muss dem aktuellen medizinischen Standard entsprechen
  • Öffnungsklausel wird kategorisch abgelehnt
  • Weiterentwicklung der GOÄ aufgrund des medizinischen Fortschritts muss institutionalisiert werden

Auch ging der Vizepräsident auf die Entwicklungen des Basistarifs der PKV ein. Die Einführung des Basistarifs in der PKV sei verfassungsgemäß, die Verhandlungen über die Vergütung des Basistarifs zwischen KBV und PKV allerdings gescheitert. Zur Zukunft der PKV sagte Ottmann wörtlich: „Das ist eine schleichende Destabilisierung oder Auszehrung der PKV als Vollversicherung. Die Zukunft der PKV hängt von der aktuellen Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung ab.“ Beim Thema Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement verwies Ottmann auf das BLÄK-Seminar zur Patientensicherheit am 16. Oktober und ging u. a. auf die sektorübergreifende Qualitätssicherung ein. Abschließendes Thema war die ambulante Behandlung im Krankenhaus (§ 116b SGB V). Bisher gäbe es in Bayern 64 gestellte und fünf entschiedene Anträge. Die 116b-Regelung löse bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten teils „verständliche, massive Existenzängste“ aus. Die Kritik der Vertragsärzte laute „unlauterer Wettbewerb“, da für die Kranken-hausambulanzen eine gewisse Querfinanzierung aus dem Krankenhausbudget, keine Mengenbegrenzungen und keine Einschränkungen bei der medikamentösen Versorgung bestehen. Der BLÄK komme hier eine vermittelnde Rolle zu, um Kooperationsvereinbarungen zwischen Vertragsärzten und Kliniken zur ambulanten Behandlung für alle Seiten sinnvoll zu versuchen. „In sogenannten regionalen Versorgungskonferenzen – eventuell unter Moderation der BLÄK – sollte eine Einigung zwischen den betroffenen Vertragsärzten und den Kliniken gesucht werden“, so Ottmann, der ganz auf Kooperation statt auf Konfrontation setzt. Die veränderten medizinischen Versorgungssituationen einschließlich des enormen medizinischen und technologischen Fortschritts müssten jedoch zu neuen Versorgungsverfahren führen. Grundsätzlich soll die ambulante Medizin gefördert werden, schloss Ottmann seine Ausführungen.

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