Das Statistische Bundesamt führt im Herbst 2025 die „Kostenstrukturerhebung bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten“ für das Berichtsjahr 2024 durch. Die Erhebung startet Anfang Oktober mit dem Versand von Heranziehungsbescheiden an auskunftspflichtige deutsche Praxen auf Basis einer rotierenden Stichprobenziehung.
Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen. Die Praxen werden nach mathematisch-statistischen Verfahren ausgewählt.
Die Erhebung wird bei bundesweit höchstens sieben Prozent der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet.
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