Am 1. Januar 2021 trat die Landarztprämienrichtlinie in Bayern in Kraft. Gleichzeitig trat die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ländlichen Raum mit Ablauf des 31. Dezembers 2020 ausser Kraft.
Im Rahmen der Landarztprämie wird weiterhin die Niederlassung von Haus- und Fachärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sowie von Kinder- und Jugendpsychiatern mit einer Prämie von bis zu 60.000 Euro unterstützt. Psychotherapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist dabei, dass sich die Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern niederlassen, die nicht überversorgt sind. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern. Auch bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren kann die Landarztprämie einmalig beantragt werden, die genannten Voraussetzungen gelten hier gleichermaßen.
Den Vollzug der Richtlinie übernimmt analog zur Niederlassungsförderung das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und steht für Fragen zur Antragsstellung unter Zuwendungsrecht@lgl.bayern.de zur Verfügung.