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Neue Rauchzeichen sind gesundheitsschädlich

Der Bayerische Landtag hat am Dienstag in seiner Plenarsitzung über die Änderungen des Gesundheitsschutzgesetzes beraten. Die geplante Lockerung des Nichtraucherschutzes in Bayern bedauert Dr. Max Kaplan, Vize-präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), stellt sie doch einen herben Rückschlag für den Schutz der Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens dar. „Die neuen Rauchzeichen aus Bayern sind extrem gesundheitsschädlich“ sagte der Vize, der gleichzeitig Vorsitzender der gemeinsamen Präventionskommission von BLÄK und Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB) ist. Gerade die Folgen des Passivrauchens fänden im neuen Gesetz überhaupt keine Berücksichtigung, was besonders betroffene Berufsgruppen, wie Servicepersonal, Kellnerinnen und Kellner oder Reinigungskräfte tangiere. Kaplan wertete die geplante Gesetzesänderung als „Einknicken vor der Raucherlobby“. Das Vorgehen der Staatsregierung sei auch mit den Bestrebungen von EU-Kommission und -parlament für generellen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht in Einklang zu bringen. Die Gefährlichkeit des Passivrauchens ist erwiesen und medizinisch mehrfach belegt. Giftige, teils krebserregende Stoffe sind im Passivrauch enthalten. So wurde beispielsweise festgestellt, dass die Konzentration von lungengängigen Partikeln, wie Benzyprene, Nitrosamine, Schwermetalle oder Plutonium 210, an Orten, an denen geraucht werden darf, zehn bis zwanzig Mal höher sind, als in rauchfreien Lokalen. Nach aktuellen Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rauchen in Deutschland 27,4 Prozent der Gesamtbevölkerung im Alter ab 15 Jahren (22,1 Prozent der Frauen und 33,2 Prozent der Männer). Dies sind etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland und rund drei Millionen in Bayern. Zuverlässigen Schätzungen zur Folge wird etwa jeder zweite langjährige Raucher vorzeitig an den Folgen des Rauchens versterben.
Hintergrund: Vom 1. August 2009 an soll Rauchen in Einraum-Kneipen wieder erlaubt sein, sofern sie nicht größer als 75 Quadratmeter sind. Minderjährige haben dann aber keinen Zutritt, zudem dürfen nur „kalte oder einfach zubereitete warme Speisen“ serviert werden. Bier- und Festzelte sollen vom Rauchverbot vollständig ausgenommen sein. In größeren Gaststätten und Diskotheken ist laut dem Gesetzentwurf das Qualmen in abgetrennten Nebenzimmern erlaubt. „Jede Ausnahmebestimmung schwächt den Nichtraucherschutz und stellt

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