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Neues Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was Ärztinnen und Ärzte wissen sollten

Am 28. Juni 2025 ist das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Das BFSG richtet sich in erster Linie an Wirtschaftsakteure – also Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. Unter bestimmten Voraussetzungen betrifft das Gesetz auch Arztpraxen, etwa wenn sie Angebote wie Online-Terminbuchungen oder digitale Formulare bereitstellen.

Sie haben Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Was genau Ärztinnen und Ärzte über das BFSG wissen sollten und wann eine Praxis von den Regelungen betroffen ist, haben wir in der folgenden PDF-Datei zusammengefasst.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de