„Der in Bayern mühsam errungene Nichtraucherschutz darf auf keinen Fall aufgeweicht werden“, sagte Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) im Hinblick auf die bis Ende Juli anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Rechtmäßigkeit des Rauchverbots in Gaststätten. Je näher der Termin der Gerichtsentscheidung rücke, umso lauter würden die Rufe einiger potenten Lobbygruppen nach Ausnahmen, Sonderfällen und Extras. „Klar muss sein, dass es hier um Nichtraucherschutz geht und nicht um die Begehrlichkeiten und Einkommenschancen von Wirten von Einraumkneipen, Discos oder Festzelten“, sagte Koch in München bei einem Gespräch mit Mitgliedern des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik des Bayerischen Landtags. Der Gesundheitsschutz habe absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen, so Koch. Eine Vielzahl toxikologischer und klinischer Untersuchungen belegt wissenschaftlich fundiert die Gefährdung der Gesundheit durch erhöhte Tabakrauchexposition in geschlossenen Räumen. „Tabakrauch ist erwiesenermaßen hochgradig gesundheitsschädlich. Deshalb darf es beim Schutz vor Passivrauchen keine Kompromisse geben. Auch wenn es beim BVerfG im Juli um die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin geht, sind doch die Verfahren exemplarisch für eine Reihe vorliegender Klagen. Konkret prüft das BVerfG die Klagen zweier Gastwirte und einer Diskotheken-Betreiberin, ob dieses Gesetz die Grundrechte von Kneipenwirten verletzen.