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Patientenberatung im Gesundheitsministerium nicht sinnvoll

Heilberufekammern stellen Söder-Konzept in Frage
München – Die Pläne von Dr. Markus Söder (CSU), im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit eine Patientenberatungsstelle einzurichten (Süddeutsche Zeitung vom 18. August 2009), stoßen bei Ärzten und Zahnärzten auf Kritik.
Bereits heute bieten die Heilberufekammern ein umfassendes Beratungsangebot bis hin zur Begutachtung bei vermuteten Behandlungsfehlern und außergerichtlicher Streitschlichtung. Auch andere Organisationen, wie z. B. die Private Krankenversicherung, sind in diesem Bereich tätig, sodass es aus Sicht der Ärzte und Zahnärzte keiner zusätzlichen staatlichen Stellen bedarf. Das Gesundheitssystem braucht nicht mehr, sondern eher weniger Staat. Erst recht muss das Behandlungsverhältnis frei von staatlichem Einfluss bleiben.
Gutachterliche Tätigkeiten ebenso wie die Streitschlichtung weist das Bayerische Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) ausdrücklich den Kammern der Heilberufe zu (Art. 2 Abs. 2, Art. 37 Abs. 1 HKaG). Darüber hinaus ist der Gedanke des Patientenschutzes fest im Berufsrecht der Ärzte und Zahnärzte verankert. Die Initiative des CSU-Politikers Söder stelle die Selbstverwaltung der Heilberufe an diesem Punkt in Frage.
Die Ärzte und Zahnärzte fordern den Gesundheitsminister auf, seine Pläne im Landesgesundheitsrat vorzustellen und zu diskutieren. Wenn der Vorschlag mehr sein soll als eine dem Bundestagswahlkampf geschuldete Idee, müssten die Argumente des Ministers auf den Tisch. Dabei könne auch geklärt werden, warum Söder trotz des bestehenden pluralen Angebotes der Patientenberatung in Bayern zusätzlichen Bedarf sehe.
Für Fragen: Peter Knüpper, Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Telefon: 089 72480-112, Telefax: 089 72480-108,
E-Mail: pknuepper@blzk.de.
Die Pressemeldung finden Sie unter www.blzk.de/pressemeldungen

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