Die Erteilung einer Approbation an Medizinabsolventen aus Drittstaaten kann u.a. eine erfolgreiche Teilnahme an einer Kenntnisprüfung gemäß § 37 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) voraussetzen. Die Regierung von Oberbayern sucht dafür neue ärztliche Prüfer (m/w/d), die gemeinsam mit erfahrenen Prüfern in einer Kommission Kenntnisprüfungen durchführen. Aufgabe ist die Beurteilung, ob Antragstellende über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des ärztlichen Berufes verfügen.
Weitere Informationen, etwa zu Voraussetzungen und Kontaktmöglichkeiten, sowie zum Inhalt und Ablauf der Kenntnisprüfung sind unter dem folgenden Link zu finden.