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Richtlinienverstöße und Manipulationen

Der Wissenschaftsrat (WR – www.wissenschaftsrat.de) hatte 2006 empfohlen, dass in Bayern lediglich zwei Zentren Lebertransplantationsprogramme durchführen sollen. Zu diesem Zeitpunkt waren – wie auch heute – fünf Zentren zur Lebertransplantation zugelassen. Für die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist es nachvollziehbar, dass diese Vorgabe des WR, mit dem Ziel der Schließung von drei Zentren, Druck auf die Lebertransplantations-Zentren bzw. auf die darin tätigen Ärztinnen und Ärzte ausgeübt hat, ebenso wie etwa die Mindestmengenvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA – www.g-ba.de).
Diese Vorgaben rechtfertigen jedoch keinesfalls die vorgefallenen Richtlinienverstöße und Manipulationen.

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