Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert aktuell zur Überprüfung der hygienischen Aufbereitung in Urologischen Praxen:
„Die einwandfreie Aufbereitung von medizinischen Instrumenten vor der erneuten Anwendung ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten.
Der Gesetzgeber hat entsprechende Anforderungen in die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetriebV) aufgenommen. Gemäß § 2 Absatz 4 MPBetriebV unterliegen Urologie-Praxen als Gesundheitseinrichtungen dem Anwendungsbereich der MPBetriebV. Für den Vollzug der MPBetriebV ist die Bayerische Gewerbeaufsicht zuständig, die Fachaufsicht liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Präzisiert werden die geltenden allgemeinen Anforderungen durch die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) ‚Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten‘ (RKI-Empfehlung) vom Oktober 2012.
Die Bayerische Gewerbeaufsicht plant in diesem Zusammenhang, ab dem IV. Quartal 2025 Urologische Praxen zu besichtigen und Stichprobenkontrollen vorzunehmen. Die Überprüfungen beschränken sich auf die gesetzlichen Anforderungen, um den Aufwand für die Praxen gering zu halten.“
Bei Fragen stehen die Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamten beratend zur Verfügung.